Schönheitsoperationen & Begriffe Plastische Chirurgie

Begriffe und Eingriffe in der Ästhetischen Plastischen Chirurgie - erfahren Sie von unseren erfahrenen Plastischen Chriurgen mehr über Ihre geplante Schönheitsoperation, Arztwahl bzw. zu den einzelnen Begriffen, Behandlungen, Methoden bzw. Operationen, den Risiken, Kosten und Preisen, den Ablauf, Ihren möglichen Heilungsverlauf, etc. im Bereich Ästhetischer Chirurgie.

Begriffe, Schönheitsoperationen & Behandlungen von A bis Z

Was ist eine Schönheitsoperation?

Im Allgemeinen versteht man unter einer Schönheitsoperation einen chirurgischen Eingriff ohne einer medizinische Indikation (sprich - die Operation ist aus medizinischer Sicht nicht notwendig). Die medizinische Indikation ist in vielen Fällen allerdings diskusionswürdig. Eine einheitliche gesetzliche Definition gibt es nicht.

Ein Beispiel: Abstehende Ohren. Ist es eine Schönheitsoperation, wenn die betreffende Person unter der Fehlstellung der Ohren psychisch leidet?

Eine typische Schönheitsoperation dient oft nur der Verschönerung des menschlichen Körpers - allerdings sind viele Eingriffe auch eine Körpermodifikation bzw. Wiederherstellung oder eine Beseitung optisch auffälliger Fehlbildungen oder Fehlentwicklungen.

Umgangssprachlich werden oftmals auch Operationen oder Eingriffe als Schönheitsoperation bezeichnet, welche nicht nur rein ästhetischer Natur sind.

Arztwahl Schönheitsoperation - was sollten Sie beachten?

Unterschied Schönheitschirurgie und Plastische Chirurgie

Schönheitschirurgie und kosmetische Chirurgie sind von den medizinischen Berufsverbänden nicht als Fachgebiete definiert. Daher dürfen laut Bundesdeutschem Verfassungsgericht von allen in Deutschland tätigen Ärzten (außer reinen Zahnärzten) angeboten und ausgeführt werden. Zudem darf der Titel Schönheitschirurg geführt werden - allerdings ist dieser Begriff in keinster Art und Weise definiert.

Der Titel "kosmetischer Chirurg, ästhetischer Chirurg oder Schönheitschirurg" ist ungeschützt.

„Kosmetische Operationen“ sind ästhetische Operationen. Die anerkannte Ästhetische Chirurgie ist in Deutschland Teil der Facharztkompetenz Plastische und Ästhetische Chirurgie. In der Schweiz wird diese als Fachgebiet Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie und in Österreich dem Sonderfach Plastische, ästhetische und rekonstruktive Chirurgie definiert.

Die zugehörige Facharztbezeichnung lautet: Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie.

Zum Ausbildungsumfang gehört die ästhetische Chirurgie, die Rekonstruktive Chirurgie (=wiederherstellende Chirurgie z. B. nach Unfällen oder Tumoroperationen), die Verbrennungschirurgie und die Handchirurgie. Fachärzte für Plastische Chirurgie lernten innerhalb ihrer 6-jährigen Ausbildung, wie große oder schwierige Fehlbildungen bzw. Unfallschäden wiederhergestellt werden können (z. B. Hautschäden nach Verbrennungen beheben, Ohren aus Knorpelteilen nachbilden, Brustwiederaufbau nach Tumoroperationen, etc.).

Ausbildung zum Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie

Kann jeder eine Schönheitsoperation durchführen lassen?

Grundsätzlich kann bei vielen Menschen eine Veränderung durchgeführt werden - allerdings gibt es Personen, bei denen wir Eingriffe ablehen oder Fälle, in denen die Durchführung nicht ratsam oder möglich ist. Wir behalten uns vor Patienten, Eingriffe bzw. Behandlungen auch ab zu lehnen.

Ablauf + Grundvoraussetzungen als Patient

Schönheitsoperationen bei Jugendlichen oder Kindern

Wir werden oftmals gefragt, ob wir auch Korrekturen bei Kindern vornehmen. Eine Schönheitsoperation sollte bei Kindern und Jugendlichen nicht durchgeführt werden (außer medizinische notwendige Eingriffe bzw. sehr seltene Ausnahmefälle).

Ein wichtiger Hauptgrund hierfür ist, dass sich der Körper noch in der Entwicklung befindet. Das körperliche Wachstum inkl. des Hormonhaushaltes ist noch nicht ausgereift. Daher kann es im Lauf der Entwicklung Veränderungen geben (typische Beispiele sind Pubertätsgynäkomastie, Einsetzes des Brustwachstums, Ausprägung der Hüftbereiche, etc.).

Zudem verändern Jugendliche oftmals die Wahrnehmung des eigenen Körpers. Diese Wahrnehmung kann schwankend sein. Viele Jugendliche leiden in dieser Zeit unter einem Gefühlschaos und Stimmungsschwankungen - oftmals fühlen sich aufgrund der vielen Veränderungen verunsichert und sind leicht gereizt. Im vielen Fällen legt sich dies am Ende der Pubertät wieder.

Würde ein Eingriff in dieser Zeit durchgeführt, so könnten folgende Punkt entstehen:

  • Die optische Auffälligkeit würde von alleine wieder verschwinden
  • Die Gefahr von langfristig unschönen Ergebnissen ist sehr hoch, da der Körper sich noch verändern wird
  • Man würde den Patienten unnötige Risiken aussetzen
  • Die betroffende Person könnte rückwirkend die Durchführung des Eingriffes bereuen

Reicht nicht das Einverständnis der Elten?

Hier ein klares Nein. Theoretisch könnten ja die Eltern auch Druck auf die Kinder ausüben, so dass das Kind bzw. der Jugendliche den Eingriff will.

Bei medizinischen Indikationen haben wir in Normalfall weitere Behandler, welche im Rahmen des Entscheidungsprozesses involviert sind (z. B. überweisender Facharzt, Hausarzt, Psychologe, etc.).

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Allgemeine Hinweise:

Wir können auf unserer Internetseite nur allgemeine Hinweise zu Ihrer Behandlung bzw. Schönheitsoperation geben. Unser Bestreben ist, so umfangreich wie möglich zu informieren. Eine individuelle und zuverlässige Aussage / Diagnose / Therapieempfehlung kann nur nach einer Untersuchung durch einen Facharzt getroffen werden. Beratungen und Voruntersuchungen sind ärztliche Leistungen, welche nach dem Heilmittelwerbegesetz gemaß der Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet werden müssen (Kosten für Beratung und Voruntersuchung)

Unsere Quellen und Autoren:

Die fachlichen Inhalte wurden durch unser Fachärzteteam erstellt und auf dem aktuellen Stand gehalten. Weitere Quellen sind die Fachgesellschaften bzw. Fachvereinigungen im Bereich der Ästhetischen Plastischen Chirurgie (Fachvereinigungen und Fachverbände)

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