Folgekostenversicherung für Schönheitsoperationen

Treten nach einem medizinisch nicht notwendigen Eingriff, z. B. nach einer Schönheitsoperation oder einem plastisch ästhetische Eingriff, Komplikationen oder Krankheiten auf, dürfen die  Krankenkassen den patienten in angemessener Höhe an den Kosten beteiligen und das Krankengeld unter Umständen sogar ganz versagen (§52, Abs. 2 SGB V).

Bis zu 50 Prozent der entstehenden Kosten dürfen sich die Krankenkassen vom Patienten zurückholen. Das kann teuer werden, wenn der Patient aufgrund einer Komplikation (z. B. Thrombose) auf die Intensivstation muss. Das bedeutet, dass die Patientin bzw. Der Patient die Kosten einer ggf. notwendig werdenden Folgebehandlung aufgrund eines medizinisch nicht indizierten Eingriffs zumindest teilweise selber tragen müssen. Zudem besteht kein Anspruch auf Krankengeld.

Diese Regelung gilt für alle medizinische nicht notwendige Operationen, Tätowierungen oder Piercings.

Leistungsbeschränkung der Krankenkassen bei Selbstverschulden (§ 52 Abs. 2 SGB V)

"Haben sich Versicherte eine Krankheit durch eine medizinisch nicht indizierte ästhetische Operation [...] zugezogen, hat die Krankenkasse die Versicherten in angemessener Höhe an den Kosten zu beteiligen und das Krankengeld für die Dauer dieser Behandlung ganz oder teilweise zu versagen oder zurückzufordern".

Im Vorfeld einer Plastischen Operation unterstützen wir Sie auf Wunsch gerne dabei, eine Versicherung zur Absicherung vor Folgekosten kosmetischer Behandlungen, die aufgrund von Komplikationen nach einer medizinisch nicht indizierten Operation (ästhetischen Operationen) entstehen könnten (§ 52 Abs. 2 SGB V (s.o.)), abzuschließen. Damit können unsere Patienten umfassenden Versicherungsschutz für die Rückforderungsansprüche der Krankenkassen in solchen Fällen erlangen. Die Versicherung trägt die Kosten einer etwaig daraufhin folgenden medizinisch notwendigen Heilhandlung, d.h. einer Operation, einer Untersuchung und/ oder einer ambulanten Behandlung.

Folgekostenversicherung für Schönheitsoperationen für Ihre Absicherung

Damit die finanziellen Nachteile entstehen, können wir Ihnen eine Folgekostenversicherung anbieten.

Ihre Vorteile mit der Folgekostenversicherung:

Welche Folgekostenversicherung empfehlen wir?

Ärzten ist verboten, ihren Namen in Verbindung mit einer ärztlichen Berufsbezeichnung in unlauterer Weise für gewerbliche Zwecke herzugeben (§ 3 Abs. 1 S. 3 MBO-Ä). Das Landgericht Düsseldorf hat mit dem Urteil vom 19.08.2016 (Az. 38 O15/16) festgestellt, das Ärzte sachlich und wahrheitsgemäß informieren dürfen - allerdings keine direkte Empfehlung einer Folgekostenversicherung aussprechen dürfen. Daher sprechen wir keinerlei direkte Empfehlungen aus.

Welche Folgekostenversicherung gibt es?

Auf dem Markt gibt es folgende Unternehmen, die sogenannte Folgekostenversicherungen anbieten:

Weitere Informationen

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Wir können auf unserer Internetseite nur allgemeine Hinweise zu Ihrer Behandlung bzw. Schönheitsoperation geben. Unser Bestreben ist, so umfangreich wie möglich zu informieren. Eine individuelle und zuverlässige Aussage / Diagnose / Therapieempfehlung kann nur nach einer Untersuchung durch einen Facharzt getroffen werden.

Beratungen und Voruntersuchungen sind ärztliche Leistungen, welche nach dem Heilmittelwerbegesetz gemaß der Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet werden müssen (Kosten für Beratung und Voruntersuchung)

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Die fachlichen Inhalte wurden durch unser langjährig erfahrenes und hoch qualifiziertes Fachärzteteam erstellt und auf dem aktuellen Stand gehalten. Weitere Quellen sind die Fachgesellschaften bzw. Fachvereinigungen im Bereich der Ästhetischen Plastischen Chirurgie (Fachvereinigungen und Fachverbände)

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