VDÄPC - Vereinigung der Deutschen Ästhetischen-Plastischen Chirurgen

Die Fachgesellschaft Vereinigung der Deutschen Ästhetischen-Plastischen Chirurgen (kurz VDÄPC) ist eine Tochter der Deutschen Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen (kurz DGPRÄC).

VDÄPC

Die VDÄPC ist die Arbeits- und Interessensgemeinschaft Ästhetisch-Plastischer Chirurgen mit dem Arbeitsschwerpunkt im Bereich Ästhetischer Chirurgie.

Unter Ästhetischer Chirurgie versteht man diejenigen Eingriffe, die sich mit der Wiederherstellung und Verbesserung der Körperform und sichtbar gestörten Körperfunktionen befassen. Sie sucht die Folgen angeborener Anomalien sowie erworbener oder altersbedingter Veränderungen des äußeren Erscheinungsbildes zu korrigieren. Die VDÄPC setzt für die ordentliche Mitgliedschaft den in Deutschland erworbenen Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie in der jeweils gültigen Fassung der Weiterbildungsordnung voraus.

Die Plastische Chirurgie wird von vier Säulen getragen

1. Ästhetische Chirurgie
2. Rekonstruktive Chirurgie
3. Verbrennungschirurgie
4. HandChirurgie

Die VDÄPC verfolgt drei Hauptziele:

1. Bürgschaft für Qualität und Kompetenz durch strenge Aufnahmekriterien seiner Mitglieder
2. Förderung von Forschung und Wissenschaft auf dem Gebiet der Ästhetisch-Plastischen Chirurgie sowie der Lehre und Weiterbildung
3. Qualitätssicherung durch Unterstützung der Mitglieder im Bereich Qualitätsmanagement

Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft

Die Vereinigung der Deutschen Aesthetisch-Plastischen Chirurgen setzt für die ordentliche Mitgliedschaft den in Deutschland erworbenen Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie und die ordentliche Mitgliedschaft in der deutschen berufsständischen Vertretung für Plastische Chirurgie voraus. Ordentliche Mitglieder müssen ausschließlich auf dem Gebiet der Plastischen Chirurgie tätig sein.

Bei ausländischen Ärzten ist für die ordentliche Mitgliedschaft Voraussetzung die Anerkennung als Plastischer Chirurg in Deutschland, die ordentliche Mitgliedschaft in der deutschen berufsständischen Vertretung für Plastische Chirurgie und daß sie ihre Tätigkeit als Plastischer Chirurg auf Dauer in Deutschland ausüben und ihre Aufnahme als ordentliches Mitglied den Interessen der Gesellschaft dient.

Fakten und Kurzporträt VDÄPC

Gründungsdatum:

20. September 1995 in Leipzig

Gründungszweck:

Arbeits- und Interessensgemeinschaft von Plastischen Chirurgen mit dem Arbeitsschwerpunkt im Bereich Ästhetischer Chirurgie

Geschäftsstelle:

Langenbeck-Virchow-Haus
Luisenstraße 58-59
10117 Berlin

Vorstand:

Präsident
Doc. Dr.med. Dr. med. habil. Johannes Bruck

Vize-Präsident
Prof. Dr. Ernst Magnus Noah

Sekretär
Dr. med. Hans Wolfgang Hörl

Schatzmeister
Prof. Dr. Dennis von Heimburg

Mitglieder:

96 Mitglieder (Stand: Januar 2010)

Akkreditiert durch:

DGPRÄC - Deutsche Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen
IPRAS - International Confederation for Plastic, Reconstructive and Aesthetic Surgery
ISAPS - International Society for Aesthetic Plastic Surgery

Übersicht Fachverbände und Fachvereinigungen

Unsere Standorte und Fachärzte für Plastische Ästhetische Chirurgie

Weitere Informationen & Hilfestellungen

Kooperationen / Partnerschaft

Informationen zur Vereinigung der Deutschen Ästhetischen-Plastischen Chirurgen

Sie haben Fragen zur Ihrer geplanten Behandlung bzw. Korrektur oder wollen mehr erfahren? Mehr Informationen :

kostenfreies Info-Telefon:
☎ 0911-98206222

Telefonische Information und Terminvereinbarung:

Montag bis Donnerstag
9 Uhr bis 19 Uhr
Freitag:
9 Uhr bis 16 Uhr

Unseren Patienten stehen wir nach der Durchführung Ihrer Therapie bzw. Operation rund um die Uhr unter unserem Notfalltelefon zur Verfügung. Diese Rufnummer erhalten sie bei Ihrer Behandlung.

Weitere Informationen:

Allgemeine Hinweise:

Wir können auf unserer Internetseite nur allgemeine Hinweise zu Ihrer Behandlung bzw. Schönheitsoperation geben. Unser Bestreben ist, so umfangreich wie möglich zu informieren. Eine individuelle und zuverlässige Aussage / Diagnose / Therapieempfehlung kann nur nach einer Untersuchung durch einen Facharzt getroffen werden.

Beratungen und Voruntersuchungen sind ärztliche Leistungen, welche nach dem Heilmittelwerbegesetz gemaß der Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet werden müssen (Kosten für Beratung und Voruntersuchung)

Unsere Quellen und Autoren:

Die fachlichen Inhalte wurden durch unser langjährig erfahrenes und hoch qualifiziertes Fachärzteteam erstellt und auf dem aktuellen Stand gehalten. Weitere Quellen sind die Fachgesellschaften bzw. Fachvereinigungen im Bereich der Ästhetischen Plastischen Chirurgie (Fachvereinigungen und Fachverbände)

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