Finanzierung Schönheitsoperation / Ratenzahlung

Nicht immer ist es möglich, einen Eingriff oder eine Behandlung im Bereich der Plastischen und Ästhetischen Chirurgie auf einmal zu bezahlen. Mit unserem Finanzierungspartner können Sie sich hochwertige Behandlungen leisten und behalten dabei Ihre finanziellen Freiräume. Erfahren Sie mehr über die Finanzierung / Ratenzahlung für Ihre Schönheitsoperation

Sichere Finanzierung Ihrer Schönheitsoperation zu fairen Konditionen

finanzierung-beispiele

Nicht immer ist es möglich, einen Eingriff oder eine Behandlung im Bereich der Plastischen und Ästhetischen Chirurgie auf einmal zu bezahlen. Mit unserem Finanzierungspartner können Sie sich hochwertige Behandlungen leisten und behalten dabei Ihre finanziellen Freiräume.

Wenn Sie Ihren anstehenden plastisch ästhetischen Eingriff gerne in günstigen, monatlich gleich bleibenden Raten finanzieren lassen möchten, so können wir Ihnen günstige Konditionen anbieten. Hierzu finden Sie nachfolgend weitere Informationen.

Grundsätzlich können wir folgende Variante der Finanzierung abieten:

Über unseren Partner Bon-Kredit Master Media Group AG können Sie direkt online Ihre Finanzierung berechnen und prüfen lassen:

Ihre Vorteile über unseren Kooperationspartner

  • Garantiert kostenlose Kreditprüfung
  • Top-Beratung und beste Konditionen
  • Auch Ratenkredite ohne Schufa möglich
  • EXPRESS-Antrag in wenigen Minuten fertig
  • Individuelle Kredithöhe, Laufzeit und Wunschrate
  • Kredite auch ohne Schufa möglich
  • Individuelle Kredithöhe, Laufzeit und Wunschrate
  • TÜV geprüftes Online-Portal (TÜV Saarland)
  • 100% garantiert ohne Vorkosten
  • Sollzinssatz von 2,75%-15,49% (bonitätsabhängig) fest für die gesamte Laufzeit
    Effektiver Jahreszins: 2,79% bis maximal 15,99%

 

250x250 sofort

Was gilt als Einkommen?

Als Einkommen werden folgende Einkünfte berücksichtigt:

  • Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit
  • Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit
  • Kapitalerträge
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • dauerhafte Renten

 

Nicht berücksichtigt werden:

  • Bonuszahlungen
  • Spesen
  • Unterhaltszahlungen
  • Kindergeld und Elterngeld
  • Krankengeld
  • Wohngeld oder ähnliche soziale Leistungen
  • freiwillige Zuwendungen von Dritten
  • Mietzahlungen von nahen Verwandten

Empfohlene Fachärzte für Plastische und Ästhetische Chirurgie

Alle unsere Fachärzte für Plastische Chirurgie müssen unser Mindestanforderungsprofil erfüllen.

Alternativ kann sich auch ein Blick in die Mitgliederverzeichnisse der Fachverbände lohnen (zu den Fachverbänden):

Weitere Themen rund um Kosten und Preise