Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie oder Schönheitschirurgen

Oftmals stellt sich die Frage, auf was ich bei meiner Arztwahl achten muss. Wir zeigen Ihnen Punkte, auf welche Sie achten sollten.

facharztwahl-schoenheitsoperation

Die Arztwahl für eine Schönheitsoperation ist die Grundlage für eine sichere, erfolgreiche und komplikationsarme Behandlung.

Leider ist für den Laien nicht einfach nachvollziehbar, auf welche Faktoren Sie achten sollten. Eine Vielzahl an Angeboten sind auf dem Markt zu finden.

Auf einen Blick:

  • Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie: Geschützter Titel nach mindestens 6-jähriger fachärztlicher Weiterbildung und Facharztprüfung.

  • Schönheitschirurg / Ästhetischer Chirurg: Keine geschützten Berufsbezeichnungen. Jeder approbierte Arzt darf sich rechtlich so nennen, unabhängig von einer Facharztausbildung in diesem Bereich.

Unterschied Schönheitschirurg und Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie

Die erste Unterscheidung ist der Facharzttitel. In der Umgangssprache wird oftmals vom Schönheitschirurgen gesprochen – dieser Begriff ist allerdings ungeschützt. Wenn Sie auf diese Bezeichnung stoßen, so sollten Sie genauer nachfragen, welche ärztliche Grundausbildung beim einzelnen Behandler bzw. Behandlerin vorhanden ist. Oftmals sind es Dermatologen, MKG-Chirurgen, Zahnärzte, Heilpraktiker, etc.

Der Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie hingegen ist ein anerkannter Facharzttitel. Hierzu gibt es einen einheitlichen Ausbildungsstandard und Mindestvoraussetzungen, die bei der Facharztprüfung entsprechend nachgewiesen werden müssen.

Hilfestellungen zur Arztwahl

Auch die Fachverbände im Bereich der Plastische und Ästhetischen Chirurgie geben Informationen zum Thema. Hierbei sollten Sie kontrollieren, ob der jeweilige Facharzt auch in den einzelnen Organisationen aufgeführt ist. Leider kommt es auch vor, dass Anbieter ihre Mitgliedschaften zwar angeben – aber in Realität leider nicht vorhanden ist.

Hilfestellungen zur Arztwahl finden Sie auch auf der Internetseite der Deutschen Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie unter Wahl des richtigen Chirurgen

ThemaSeriöser FacharztWarnsignal
QualifikationFacharzt für Plastische & Ästhetische ChirurgieUnklare Fantasietitel („Kosmetischer Chirurgen-Spezialist“)
ErstgesprächAusführlich, direkt beim behandelnden OperateurKurzabfertigung durch Nicht-Arzt / Vermittler
BedenkzeitGesetzliche Überlegungsfrist wird aktiv empfohlen - lieber etwas längerSofortige Koppelung an Vorab-Rabatte
AufklärungBenennt Risiken, Narkoseoptionen & GrenzenVerspricht „perfekte Wunderergebnisse ohne Narben“Bedenkzeit

Die 8 größten Red Flags bei der Arztwahl

Kein geschützter Facharzttitel

Bezeichnung als „Schönheitschirurg“, „Ästhetischer Chirurg“ oder „Cosmetic Surgeon“ ohne den konkreten Nachweis Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie (oder ein entsprechender Facharzt anderer Disziplinen mit klar eingegrenzter Zusatzqualifikation für den spezifischen Bereich, z. B. HNO für Rhinoplastik).

Aggressiver Verkaufsdruck & zeitlich begrenzte Rabatte

Aussagen wie „Dieses Angebot gilt nur, wenn Sie noch heute unterschreiben“, Pauschalrabatte auf Group-Buying-Portalen oder das Drängen zu spontanen Entscheidungen. Ein seriöser Arzt räumt Bedenkzeit ein.

Fließband-Beratung durch Berater statt den Operateur

Das Erstgespräch führt eine reine Verkäuferin oder ein Consultant. Der Arzt betritt den Raum erst am OP-Tag. Das Aufklärungsgespräch muss gesetzlich durch den behandelnden Arzt erfolgen.

Verharmlosung von Risiken & Heilungsverlauf

Aussagen wie „Das ist ein völlig risikofreier Routine-Eingriff“ oder „Morgen sind Sie wieder fit“. Jeder operative Eingriff birgt Risiken (Infektionen, Wundheilstörungen, Narkoserisiken), die transparent besprochen werden müssen.

Fehlende Aufklärung über Kosten & Folgekosten

Schwammige Preisangaben ohne Transparenz bezüglich Narkose-, Übernachtungs- oder Nachsorgekosten. Fehlt zudem der Hinweis auf eine Folgekostenversicherung (wichtig bei ästhetischen Eingriffen, da die Krankenkasse Komplikationskosten oft nicht vollständig übernimmt), ist das unprofessionell.

Vorher-Nachher-Bilder als öffentliches Marketingmittel

Aktive Werbung mit Vorher-Nachher-Fotografien auf Websites in Deutschland (dies ist nach § 11 Heilmittelwerbegesetz für ästhetische Operationen im Netz untersagt). Seriöse Praxis-Websites zeigen solche Aufnahmen ausschließlich im vertraulichen, persönlichen Aufklärungsgespräch vor Ort.

Unzureichende Voruntersuchung oder Anamnese

Keine Nachfrage nach Vorerkrankungen, Allergien, Medikamenteneinnahme oder Lebensstil (z. B. Rauchen). Eine gründliche Voruntersuchung ist für die OP-Sicherheit unerlässlich.

Mangelnde Transparenz bei der Nachsorge & Notfallerreichbarkeit

Es gibt keinen konkreten Plan für Verbandswechsel und Nachkontrollen, oder es ist nach dem Eingriff keine 24/7-Notfalltelefonnummer des behandelnden Teams garantiert. Fragen Sie unbedingt vor der Entscheidung für einen Eingriff nach diesem Punkt!

Gibt es auch bei Social-Media-Profilen "Red Flags"?

Auf Social Media (Instagram, TikTok, YouTube) verschwimmen sachliche Information und Unterhaltung extrem schnell. Da gerade in der ästhetischen Chirurgie das visuelle Marketing intensiv genutzt wird, gibt es hier spezifische Red Flags für Social-Media-Profile:

Tanzende Ärzte & Reißerischer Show-Content

Tänze im OP, Unterhaltungsvideos mit abgetrenntem Gewebe/Fett im Bild oder Witze auf Kosten von (narkotisierten) Patienten.

Illegale oder verschleierte Vorher-Nachher-Bilder

Exzessives Posten von Vorher-Nachher-Vergleichen, oft kombiniert mit Weichzeichnern, Filtern, veränderten Posings oder unterschiedlicher Belichtung.

Nach § 11 des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) ist reine Werbung mit vergleichenden Vorher-Nachher-Bildern für operative plastisch-chirurgische Eingriffe in Deutschland im Internet untersagt. Wer diese Regelung mit Tricks (z. B. als „Dokumentation“ deklariert) umgeht, handelt rechtlich grenzwertig und erzeugt unnatürliche Erwartungshaltungen.

Rabattaktionen, Gewinnspiele & „Giveaways“

Aktionen wie „Gewinne eine Lippenaufspritzung!“, „10 % Rabatt für meine Follower mit dem Code BEAUTY20“ oder Taggen von Freunden für eine Gratis-Behandlung.

Das Berufsrecht verbietet es Ärzten, medizinische Behandlungen wie Konsumgüter zu verramschen. Solche Marketingtricks verleiten zu unüberlegten Eingriffen ohne medizinische Indikation.

Das Versprechen von Trend-Looks („Instagram-Face“)

ewerben von extremen Modetrends wie „Fox Eyes“, „Cat Eyes“, „Russian Lips“ oder das Versprechen, das Gesicht wie ein bestimmter Influencer zu formen.

Gute Plastische Chirurgie arbeitet individuell nach der Anatomie des Patienten und nicht nach flüchtigen Social-Media-Trends, die chirurgisch oft schwer reversibel sind oder langfristig unnatürlich wirken.

Fehlende Verlinkung / Nennung der Facharztbezeichnung

In der Bio steht nur „Beauty Doc“, „Aesthetic Injector“ oder „Lippen-Spezialist“, aber nirgends der exakte Titel Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie (oder der entsprechende Facharzttitel anderer Disziplinen).

Achten Sie auch an die Pflichtangaben (z. B. Impressum – wer ist Betreiber des jeweiligen Profiles?).

reine „Erfolgs-Show“ ohne Risiko-Aufklärung

Der Feed zeigt ausschließlich strahlende Patientinnen, Vorher-Nachher-Glücksmomente und Champagner nach der OP – Risiken, Ausfallzeiten, Schwellungen oder Heilungsphasen werden komplett verschwiegen.

Eine seriöse Aufklärung zeigt auch die Realität nach einer OP (Blutergüsse, Schmerzen, Heilungsdauer).

ThemaSeriöser FacharztWarnsignal
Profil-BioTransparente Angabe des Facharzttitels & der PraxisNur schwammige Begriffe („Beauty Doc“)
ContentAufklärung über Risiken, OP-Abläufe & AnatomieReißerische Tänze, Vorher-Nachher-Show
AngeboteInformative Beratung, Verweis auf ErstgesprächRabattcodes, Gewinnspiele, Vor-Ort-Rabatte
EinstellungWarnt vor ungeeigneten Trends & FilternVerspricht Wunschaussehen laut Selfie-Filter

Konkrete Fragen, die Sie zum Beratungsgespräch mitnehmen können:

Qualifikation & Erfahrung des Arztes

  • „Führen Sie den geschützten Titel Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie?“

  • „Wie oft führen Sie genau diesen Eingriff pro Jahr durch?“

  • „Sind Sie Mitglied in Fachgesellschaften wie der DGÄPC, DGPRÄC oder VDÄPC?“

Durchführung & OP-Methode

  • „Sind Sie persönlich der behandelnde Operateur vom Schnitt bis zur Naht?“

  • „Welche konkrete OP-Methode empfehlen Sie in meinem Fall und warum?“

  • „Wo genau wird der Eingriff durchgeführt (eigene Praxis, Belegklinik, zertifiziertes OP-Zentrum)?“

  • „Welche Narkoseform (Vollnarkose, Dämmerschlaf, Lokalanästhesie) ist vorgesehen und ist ein Facharzt für Anästhesie anwesend?“

Risiken & Vorher-Nachher-Erwartung

  • „Welche realistischen Ergebnisse kann ich erwarten – und wo liegen die Grenzen bei meiner Anatomie?“

  • „Können Sie mir im vertraulichen Gespräch Vorher-Nachher-Bilder von ähnlich gelagerten Fällen zeigen?“

  • „Welche spezifischen Komplikationen oder Risiken bestehen bei diesem Eingriff?“

Nachsorge & Notfallabsicherung

  • „Wie sieht der konkrete Nachsorgeplan aus (Verbandswechsel, Fadenentfernung, Kontrolltermine)?“

  • „Wie und über welche Nummer erreiche ich das medizinische Team im Notfall außerhalb der Öffnungszeiten (24/7)?“

  • „Was passiert, wenn ein Korrektureingriff nötig sein sollte?“

Transparente Kosten & Absicherung

  • „Ist der Kostenvoranschlag ein Festpreis (inkl. OP, Narkose, Übernachtung, Material und Nachsorge)?“

  • „Empfehlen Sie für diesen Eingriff den Abschluss einer Folgekostenversicherung?“

Tipp für das Gespräch:

Ein seriöser Facharzt nimmt sich die Zeit, jede dieser Fragen verständlich zu beantworten, und gibt Ihnen den Kostenvoranschlag sowie den Aufklärungsbogen mit nach Hause, damit Sie alles in Ruhe überdenken können.

Welche Fachverbände gibt es?

Es gibt eine Vielzahl an Verbänden im Bereich der Ästhetik. Einige Anbieter gründen extra kleine Gruppen, welche dann entsprechend nach außen kommuniziert werden.

Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Fachvereinigungen im Bereich der Ästhetischen Plastische Chirurgie:

  1. DGÄPC – Deutsche Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie https://www.dgaepc.de/
  2. DGPRÄC – Deutsche Gesellschaft der
 Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen e. V. – https://www.dgpraec.de/
  3. VDÄPC – Vereinigung der Deutschen Ästhetische-Plastischen Chirurgen https://www.vdaepc.de/
  4. ISAPS – International Society of Aesthetic Plastic Surgery https://www.isaps.org/


Daneben gibt es für Teilbereiche noch weitere Vereinigungen:

  1. DGBT – Deutsche Gesellschaft für Botulinumtoxin Therapie https://www.dgbt.de/
  2. DGINTIM – Deutsche Gesellschaft für Intimchirurgie und Genitalästhetik e.V. https://www.dgintim.de/
  3. GAERID – Gesellschaft für ästhetische und rekonstruktive Intimchirurgie Deutschland (GAERID e.V.) https://www.gaerid.de


Allgemeine Vereinigungen sind:

  1. DGCH – Deutsche Gesellschaft für Chirurgie https://www.dgch.de/index.php?id=3
  2. BDC – Berufsverband der deutschen Chirurgen https://www.bdc.de/
  3. GÄCD – Gesellschaft für Ästhetische Chirurgie Deutschland e.V. (allgemeine Vereinigung – nicht auf Fachärzte begrenzt) https://www.gacd.de/

FAQs zur Arztwahl

Der Begriff „Schönheitschirurg“ ist keine geschützte Facharztbezeichnung. Wer eine ästhetische Operation plant, sollte auf die Facharztbezeichnung „Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie“ achten. Diese erfordert eine geregelte Weiterbildung mit festgelegten Qualitätsstandards.
Die Begriffe „Aesthetic Surgeon“ und „Kosmetischer Chirurg“ sind in Deutschland keine geschützten Facharztbezeichnungen. Sie beschreiben in der Regel eine Tätigkeit im Bereich ästhetischer Behandlungen oder Operationen, erlauben jedoch keine verlässliche Aussage über die fachärztliche Qualifikation. 

Für Patienten ist daher die offizielle Facharztbezeichnung, beispielsweise „Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie“, ein wesentliches Kriterium bei der Arztwahl.
Die Kosten für ein Beratungsgespräch liegen in Deutschland meist zwischen 30 und 100 Euro und werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet.
 
Die genaue Höhe hängt vom Umfang der Beratung und den individuellen Gebühren des behandelnden Arztes ab.
 
Mehr über Kosten für Beratung und OP-Aufklärung

Deutsche Gesellschaft für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie (DGPRÄC)

Die DGPRÄC bezeichnet sich als Berufsverband und wissenschaftliche Fachgesellschaft für das Fachgebiet Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie in Deutschland. Sie vertritt die vier Säulen des Fachs, darunter die Ästhetische Chirurgie.

Deutsche Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie (DGÄPC)

Die DGÄPC beschreibt sich als erste und älteste Fachvereinigung, die sich ausschließlich auf die ästhetisch-plastische Chirurgie konzentriert. Ihr Fokus liegt auf Qualitätssicherung sowie Fort- und Weiterbildung.

Vereinigung der Deutschen Ästhetische-Plastischen Chirurgen  (VDÄPC)

Die VDÄPC ist nach eigener Darstellung die größte Fachgesellschaft Ästhetischer Chirurgen in Deutschland; ihre Mitglieder sind Fachärzte auf dem Gebiet der Plastischen und Ästhetischen Chirurgie

Bundesärztekammer

Die Bundesärztekammer ist zwar keine Fachgesellschaft, aber eine sehr starke Autoritätsquelle für:

  • Facharztbezeichnungen
  • Weiterbildungsordnungen
  • rechtliche Einordnung von Qualifikationen
In Deutschland darf grundsätzlich jeder approbierte Arzt ästhetische Operationen durchführen. Für Patienten gilt jedoch die Facharztbezeichnung „Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie“ als wichtigster Nachweis einer spezialisierten Ausbildung im Bereich ästhetischer Operationen.

Es hört sich immer verlockend an – günstig und zugleich Urlaub machen. Seit der Öffnung der Grenzen im Corona-Zeitalter nimmt die Anzahl der Patienten, welche sich im Ausland operieren lassen, wieder zu. Allerdings können wir hierzu nur eine Warnung aussprechen. Wir würden raten, Ihren Facharzt so nah wie möglich zu wählen. Dies hat folgende Gründe:

  1. Ohne Voruntersuchung und Beratung sollten Sie keine Behandlung durchführen lassen
  2. Achten Sie darauf, dass Sie auch genügend Bedenkzeit haben
  3. Es können medizinische Gründe gegen die Durchführung Ihrer Operation sprechen
  4. Nach der Behandlung sind auch Folgetermine notwendig (z. B. Fäden ziehen, Nachkontrolle, etc.)
  5. Komplikationen können nie ausgeschlossen werden – selbst bei der maximalen Sorgfalt und Erfahrung des behandelnden Facharztes. Je weiter der Behandler weg ist, desto aufwändiger wird die entsprechende Nachbehandlung
  6. Wie sieht es aus, wenn ein Korrektureingriff durchgeführt werden muss, da das Ergebnis nicht zufriedenstellend ist?
  7. Welche rechtlichen Unterschiede gibt es im „Problemfall“?
  8. Welche Hygienevorschriften, etc. gibt es im Zielland?
  9. Wie erfolgt die Kommunikation mit dem jeweiligen Personal?

Hierzu gibt es auch von der Deutsche Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie entsprechende Warnhinweise:

OP im Ausland: Warnhinweise

Weitere Hinweise und Hilfestellungen

Weitere Hinweise und Punkte, welche Sie beachten sollten finden Sie unter Arztwahl für Ihre Schönheits-OP bzw. Ihren Ästhetischen Eingriff.

Unser Autoren-Team:

Verfasst von Walter Maar | Medizinisch geprüft von der Fachredaktion Moderne Wellness | Aktualisiert im Jahr 2026

Bild von Walter Maar
Walter Maar

Der Artikel wurde in Kooperation mit unserem Fachärzte-Team erstellt. In unserem Netzwerk werden ausschließlich Fachärzte für Plastische und Ästhetische Chirurgie aufgenommen, die definierte Mindestanforderungen erfüllen.

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