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Botox - Behandlung vom erfahrenen Facharzt / Botoxunterspritzung

Botulinumtoxin A (Handelsnamen je nach Hersteller und Anwendungsbereich Azzalure®, Bocouture®, Botox®, Dysport®, Vistabel®, Xeomin®) ist ein natürlich vorkommendes Bakterieneiweiß. Erfahren Sie mehr über Behandlung mit Botox vom erfahrenen Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie

behandlung-botox

Kurzinformationen Behandlung mit Botox

Behandlungsartambulant
Narkoselokale Betäubung
Behandlungsdauer15 bis 30 Minuten (abhängig von Behandlungsareal)
Arbeitsfähigkeine Einschränkung nach der Behandlung – es könnten kleine Einstichstellen sichtbar sein
Kosten⌀ ab EUR 200,-
Info-FlyerFlyer Info-Flyer Botox

Die Botoxunterspritzung wird seit mehreren Jahren zur Behandlung von Muskelverkrampfungen im Bereich der Augen und der Stirn (z. B. bei Lidkrampf) eingesetzt. Für diese Anwendungsbereiche wurde es vom zuständigen Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassen. Die Einspritzung sehr geringer Mengen hemmt den entsprechenden Muskel im Gesicht. Der Entstehung bzw. Verstärkung der typischen StirnfaltenZornesfalte und Krähenfüße wird vorgebeugt bzw. die vorhandenen werden gemindert.

Wirkungsweise von Botox

Botox hemmt die Ausschüttung von Acetylcholin. Wird Botox in einen Muskel eingespritzt, so werden dort gezielt Nervenimpulse blockiert. Hierdurch kann der Muskel nicht mehr wie gewohnt angespannt werden. Hingegen werden andere Nervenfunktionen (Tasten und Fühlen) nicht beeinflusst.

Die volle Wirkung der Behandlung entfaltet sich ca. 3 bis 5 Tage nach der Einspritzung und hält ca. 3 bis 6 Monate an. Einen nachhaltigen Effekt – bis zu einem Jahr – wird durch Wiederholungsbehandlungen erzielt. Die Anwendung des Medikamentes BOTOX® gegen Falten bzw. zur Faltenbehandlung ist inzwischen so weit verbreitet und durch Massenmedien bekannt gemacht worden, dass sich der Begriff „Botoxbehandlung“ unabhängig von der genauen Bezeichnung des verwendeten Medikamentes als Begriff für das Therapieverfahren durchgesetzt hat (ähnlich wie „Tempotaschentuch“ für Papiertaschentücher oder „Tesafilm“ für Klebestreifen).

Was genau ist Botox?

Botox (bzw. richtigerweise Botulinumtoxin Typ A) ist ein Protein, das aus dem Bakterium Clostridium botulinum gewonnen wird. Heute wird Botox chemisch in Laboren herstellt.

Der Name Botulinumtoxin entstand 1820, als der Landarzt Justinus Kerner erstmals die Bakterien bei der Untersuchung von Todesfällen in Verbindung mit verdorbenen Wurstwaren entdeckte. Der Name leitet sich „Wurstgift“ ab (lateinisch botulus = Wurst + toxin = Gift).

Eigentlich ist Botox eine geschützte Markenbezeichnung – allerdings ist der Name mittlerweile ein Synonym für eine ganze Reihe unterschiedlicher Produkte, welche Botulinumtoxin A enthalten (ähnlich wie Tempo für Taschentücher oder Patex für Klebstoff).

Was kann mit Botox behandelt werden?

  • Glabellafalten
  • Horizontale Stirnfalten
  • Krähenfüße
  • Schmerztherapie (z. B. Kopfschmerzen oder Schmerzen der Muskulatur)
  • Achalasie
  • Hyperhidrose (übermässiges Schwitzen)
  • Spannungskopfschmerzen
  • Dystonien
  • Bewegungsstörungen nach peripherer Affektion
  • Schielen
  • Lidkrämpfe

Wie ist der Ablauf einer Botoxunterspritzung?

Grundsätzlich sollte vor jeder Behandlung eine ausführliche Anamnese und Aufklärung erfolgen. Nicht in jedem Fall ist eine Behandlung mit Botox sinnvoll bzw. möglich.

Wann darf nicht mit Botulinumtoxin A behandelt werden?

  • wenn im behandelten Bereich akute Hautkrankheiten vorliegen.
  • bei akuten Entzündungen der zu behandelnden Stelle
  • bei generalisierten Nerven- und Muskelerkrankungen
  • bei Schwangerschaft und in der Stillzeit
  • bei Einnahme von Antibiotika oder Muskelrelaxantien

Die Behandlung selbst

Bei der Behandlung selbst wird eine Lösung mit Botulinumtoxin A mit einer sehr feinen Nadel direkt in den entsprechenden Muskel gespritzt. Nach entsprechender Kühlung (ca. 10 Minuten) sind die Einstichstellen kaum noch zu sehen.

Was muss vor der Behandlung beachtet werden?

Eine Woche vor der Behandlung sollte kein blutverdünnendes Medikament oder Acetylsalicylsäure (z. B. Asperin) genommen werden. Wenn Sie Medikamente einnehmen, so stimmen Sie dies mit Ihrem behandelnden Facharzt ab.

Welche Nebenwirkungen können bei der Behandlung mit Botox auftreten bzw. welche Risiken gibt es?

Bei der fachgerechten Verwendung von Botulinumtoxin A sind kaum Komplikationen oder Risiken zu erwarten. Wie bei jeder anderen Spritzeninjektion in die Haut kann es zu einer Hautreizung, Hautinfektion oder einer leichten Schwellung kommen. In ganz wenigen Fällen ist die Entstehung eines Blutergusses beobachtet worden. Allergische Reaktionen (z. B. Rötung, Juckreiz) sind äußerst selten. Alle Nebenwirkungen bilden sich innerhalb weniger Tage zurück.

Was sollte nach der Behandlung beachtet werden?

Während der ersten zwei Stunden nach der Behandlung sollten die behandelten Stellen nicht unnötig berührt werden. Nach zwei Stunden können Sie wieder leichtes Make-up auflegen oder die entsprechenden Stellen sanft waschen.

Wenn Rötungen oder Schwellungen länger als einen Tag anhalten, so verständigen Sie bitte Ihren behandelnden Arzt.

Was kostet eine Behandlung mit Botox?

Der Preisrahmen bewegt sich ab ⌀ EUR 200 (abhängig vom Behandlungsaufwand). Unsere Fachärzte Plastische Chirurgie beraten Sie gerne in einem umfangreichen Beratungsgespräch über Ihre Möglichkeiten der Behandlung mit Botox.

Kann meine Behandlung mit Botox auch mit der Krankenkasse abgerechnet werden?

Nein – eine Abrechnung der Kosten für eine Ästhetische Behandlung mit Botox mit der Krankenkasse ist nicht möglich. In einigen anderen Fällen (z. B. Hyperhidrose, Schmerztherapien, etc.) kann es vorkommen, dass Krankenkassen die Kosten für eine Behandlung übernehmen.

Wer darf Botox spritzen?

Grundsätzlich darf in Deutschland jeder approbiert Arzt das Medikament Botulinum Toxin spritzen – egal ob Kinderarzt, Zahnarzt, Frauenarzt, Internist oder Urologe. Heilpraktiver und Komsetikerinnen dürfen keine Botoxbehandlungen durchführen, da es sich um ein verschreibungspflichtiges Medikament handelt. Achten Sie aber bei Ihrer Behandlerwahl auf die jeweilige Qualifikation und Erfahung, da für die Verabreichung von Botox eine Ausbildung oder Schulung nicht verpflichtend ist und somit von jedem Arzt oder jeder Ärztin angeboten werden kann.

Auf was sollten Sie bei Ihrer Arztwahl achten?

Grundsätzlich ist die Arztwahl nicht so einfach. Einer der wichtigsten Punkt ist, dass Sie auf die Facharztbezeichnung Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie achten. Dieser Facharzttitel ist rechtlich geschützt. Begriffe wie Schönheitschirurg, Ästhetischer Chirurg, etc. sind ungeschützt.

Weitere Punkte, welche Sie bei Ihrer Auswahl berücksichtigen sollten:

  • Entfernung zum Facharzt / Klinik
  • Berufserfahrung des Behandlers
  • Welche Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen gibt es?
  • Werden Sie ausreichend und umfangreich über alle Faktoren aufgeklärt?
  • In welchen Fachgesellschaften ist Ihr Behandler Mitglied?
  • Fühlen Sie sich wohl und haben Sie Vertrauen zum Facharzt bzw. der Klinik?
  • Erfolgt eine ausführliche Anamnese?

Achten Sie auf die Qualifikation und Erfahrung der Fachärzte

Umfangreiche Erfahrung, fachliche Qualifikation und die maximale Sorgfalt des behandelnden Facharztes und hochwertige, sichere Operationsräume sind die Grundlagen für eine erfolgreiche und sichere Behandlung.

Bei unseren Empfehlungen wird Ihre Behandlung mit Botox nur durch erfahrene Fachärzte für Plastische Chirurgie durchgeführt, welche unsere hohen Mindestanforderungen erfüllen und umfangreiche Erfahrung besitzen (zum Beispiel regelmäßige Weiterbildung, höchste Sicherheitsmaßnahmen, maximaler Infektionsschutz, Spezialisierung auf Teilbereich der Plastischen Chirurgie, etc.), da Ihre Sicherheit bei uns im Vordergrund steht.

Empfohlene Fachärzte für Plastische und Ästhetische Chirurgie

Alle unsere Fachärzte für Plastische und Ästhetische Chirurgie müssen unser Mindestanforderungsprofil erfüllen.

Alternativ kann sich auch ein Blick in die Mitgliederverzeichnisse der Fachverbände lohnen (zu den Fachverbänden):

Wie kann ich als Arzt Kenntnisse erwerben?

Es gibt eine Vielzahl an Weiterbildungsmöglichkeiten – von Onlinekursen über Hospitationen bis zur Präsenzschulung. Wir raten von reinen Online-Seminaren Abstand zu nehmen – besser sind Fortbildungen, bei denen Neben den reinen theoretischen Informationen auch die Praxis vermittelt wird. Zudem sollten neben den reinen medizinischen Fakten auch weitere Punkte (z. B. rechtliche Grundlagen, Abrechnungstechnische Gesichtspunkte, etc.) von praxiserfahrenen Referenten vermittelt werden.

Warum zum Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie?

In der Allgemeinheit wird oft von der Schönheitschirurgie bzw. vom Schönheitschirurgen gesprochen. Allerdings ist der Titel „kosmetischer Chirurg, ästhetischer Chirurg oder Schönheitschirurg“ ist jedoch ungeschützt. Der Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie ist ein anerkannter Facharzt.

Zudem sind umfangreiche Erfahrung, fachliche Qualifikation und die maximale Sorgfalt des behandelnden Facharztes und hochwertige, sichere Operationsräume sind die Grundlagen für eine erfolgreiche und sichere Behandlung. Daher wird bei uns Ihre Behandlung bzw. Schönheitsoperation nur durch erfahrene Fachärzte für Plastische Chirurgie durchgeführt, welche unsere hohen Mindestanforderungen erfüllen und umfangreiche Erfahrung besitzen (z. B. jahrelange Erfahrung im Bereich der Ästhetischen Plastischen Chirurgie, hohe Sicherheitsstandards, maximaler Infektionsschutz bzw. hohe Hygienestandards, regelmäßige Weiterbildung, etc.), da Ihre Sicherheit bei uns im Vordergrund steht.