Liposuktion wird Kassenleistung bei Lipödem
Ein Lipödem ist eine krankhaft veränderte, meist symmetrische Fettverteilungsstörung, die fast ausschließlich Frauen betrifft. Es führt zu Schmerzen, Schwellungen und Bewegungseinschränkungen in Armen und/oder Beinen.

Liposuktion bei Lipödem ist ab Juli 2025 Regelleistung für alle Stadien. Voraussetzung: konservative Therapie probiert, Diagnose gesichert, stabile Gewichtsverhältnisse.
Grundsätzliche
Am 17. Juli 2025 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G‑BA) entschieden:
- Die Fettabsaugung (Liposuktion) wird eine unbefristete Regelleistung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
- Sie wird künftig für alle drei Stadien des Lipödems (I, II, III) zugelassen
- Außerdem darf die Behandlung nicht nur an den Beinen, sondern auch an den Armen erfolgen
Warum diese Änderung?
- Die Entscheidung beruht auf den Zwischenergebnissen der G-BA-Studie LIPLEG. Diese zeigen:
- Nach einem Jahr noch anhaltende Symptombesserung bei Patientinnen aller Stadien.
- Die positive Bewertung zeigt: Die Liposuktion ist mehr als nur ein kosmetischer Eingriff – sie ist eine medizinisch notwendige Therapie.
Wann startet das Ganze?
- Die Beschlüsse treten nach rechtlicher Prüfung und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
- Ab voraussichtlich Januar 2026 wird die Liposuktion offiziell abrechnungsfähig sein – inklusive neuer EBM-Ziffern für alle Stadien
Quellen
- KBV:
https://www.kbv.de/praxis/tools-und-services/praxisnachrichten/2025/07-17/fettabsaugung-wird-anerkannte-behandlungsmethode-bei-lip%C3%B6dem - Ärzteblatt:
https://www.aerzteblatt.de/news/liposuktion-bei-lipodem-wird-fur-alle-stadien-zur-regelleistung-c0018f8b-a8b2-4bbd-a34d-763c1f44580a - AOK:
https://www.aok.de/pp/gg/update/liposuktion-wird-kassenleistung
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Walter Maar
Der Artikel wurde in Kooperation mit unserem Fachärzte-Team erstellt. Informationen zu unseren Mindestvoraussetzungen












