Wann werden Ästhetisch-Plastische Operationen von der Krankenkasse bezahlt?
Eingriffe der plastisch-ästhetischen Chirurgie werden nur bei medizinischer Notwendigkeit von der Krankenkasse getragen. Eine medizinische Notwendigkeit bedingt, dass der Patient unter den gegebenen Umständen nicht in der Lage ist, seinem normalen Alltag nachzugehen. Erfahren Sie, was dies genau bedeutet.

In vielen Fällen ist die Selbstzahler-Option oftmals mit einer gewissen Ansparzeit verbunden, so dass der Patient die Kosten eines Eingriffes bezahlen kann. Alternativ wird von vielen Patienten die Finanzierung ins Auge genommen.
Sind gesundheitliche oder seelische Probleme vorhanden, so kann unter Umständen auch die Krankenkasse an den entstehenden Behandlungskosten beteiligt werden.
Die meisten Schönheitsoperationen müssen selbst bezahlt werden
Der überwiegende Anteil an Schönheitsoperation ist eine rein kosmetische Korrektur. Normale Hauterschlaffungen, Faltenbildung, hängende Augenlider, etc. stellen in den meisten Fällen ein rein ästhetisches Problem dar und sind daher durch den Patienten selbst zu bezahlen.
Viele Frauen sind zum Beispiel durch eine erschlaffte Brust sehr unglücklich – allerdings sind hier Krankenkassen nicht verpflichtet, die Kosten für die Brustoperation zu übernehmen, da die Gründe aus medizinischer Sicht nicht ausreichend sind.
Unglücklich mit der optischen Erscheinung zu sein, dies trifft bei vielen zu – es müssen schwerwiegende medizinische Gründe vorhanden sein. Da es sich immer um Einzelfallentscheidungen handelt, so gibt es keine Übernahme-Garantie.
Wann bestehen gute Aussichten auf eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse?
Für viele Patienten ist es nicht immer einfach, den Entscheidungsprozess einer Krankenkasse nach zu vollziehen. Oftmals bestehen zwischen der persönlichen Sichtweise von der gesetzlichen Grundlage unterschiedliche Betrachtungsweisen.
Brustoperationen
Bei Brustoperationen muss differenziert werden, da es unterschiedliche gibt. Am häufigsten kommen die Verkleinerung der Brust für eine Kostenübernahme in Frage. Allerdings sind vorher konservative Therapieformen wie Krankengymnastik, etc. zur Behandlung der Schulter-/Nackenprobleme im Fokus.
Sind Brustfehlbildungen vorhanden (z. B. starke Brustaysmmetrie, tubuläre Brüste, etc.), so kann eine Kostenübernahme in Betracht gezogen werden.
Brustrekonstruktionen nach Brustkrebserkrankungen können von der Krankenkasse in den meisten Fällen übernommen werden.
Die vergrößerte männliche Brust (sogenannte Gynäkomastie) kann eventuell übernommen – vorausgesetzt es ist kein Übergewicht vorhanden (z. B. hormonelle Grundursachen, etc.).
Fettabsaugungen
Die häufigsten Fettabsaugungen sind rein ästhetischer Natur und vom Patienten selbst zu tragen. Bei einer Fettverteilungsstörung (auch als Lipödem bekannt), kann es sein, dass die Krankenkasse die Kosten übernimmt (siehe Lipödem).
Hautstraffungen
Hautstraffung entstehen oftmals durch den Alterungsprozess. Sind Hauterschlaffungen zum Beispiel nach Schwangerschaft oder Gewichtsverlust vorhanden, welche Entzündungen oder Pilzinfektionen hervorrufen, so kann es sein, dass die Kosten durch die Krankenkasse übernommen werden.
Korrekturen im Gesichtsbereich / Kopf
Auffälligkeiten bzw. Makel im Gesicht bzw. am Kopf sind oftmals sehr auffällig.
Bei Lidstraffungen kommt bei einer starken Sehfeldeinschränkung eine Kostenübernahme in Frage. Schiefe Nasen stellen hingegen meist ein rein ästhetische Problem dar.
Bei Kindern werden oftmals die Kosten für die Korrektur von abstehenden Ohren übernommen.
Korrekturen von Hautveränderungen
Kosten für die Entfernung von entarteten oder bösartigen Hautveränderungen werden von der Krankenkasse bezahlt. Die Entfernung von Muttermalen oder von Leberflecken, welche weder gefährlich noch gesundheitsgefährdend sind, sind vom Patienten selbst zu bezahlen.
Bei der Korrektur von Narben ist eine Kann-Entscheidung – häufig müssen Beieinträchtigungen bei Bewegung vorhanden sein, so dass eine Kostenübernahme in Frage kommt.
Zusammenfassung
Das Themenfeld der Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist sehr vielfältig. Vom Grundsatz her kann gesagt werden, dass es schwierig ist, äshtetisch plastische Operationen von der Krankenkasse bezahlt zu bekommen. In der Regel ist auch eine vorherige Krankengeschichte notwendig – und es ist immer eine Einzelfallentscheidung. Oftmals ist es auch ein langer, beschwerlicher Weg.
Sollte keine Kostenübernahme erfolgen, so raten wir, den Eingriff aus eigenen Mitteln zu bestreiten, denn auch bei einer Finanzierung fallen zusätzlich Kosten (z. B. Zinsen) an.
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Der Artikel wurde in Kooperation mit unserem Fachärzte-Team erstellt. Informationen zu unseren Mindestvoraussetzungen







