Liposuktion wird Kassenleistung bei Lipödem

Ein Lipödem ist eine krankhaft veränderte, meist symmetrische Fettverteilungsstörung, die fast ausschließlich Frauen betrifft. Es führt zu Schmerzen, Schwellungen und Bewegungseinschränkungen in Armen und/oder Beinen.

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Liposuktion bei Lipödem ist ab Juli 2025 Regelleistung für alle Stadien. Voraussetzung: konservative Therapie probiert, Diagnose gesichert, stabile Gewichtsverhältnisse.

Grundsätzliche

Am 17. Juli 2025 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G‑BA) entschieden:

  • Die Fettabsaugung (Liposuktion) wird eine unbefristete Regelleistung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
  • Sie wird künftig für alle drei Stadien des Lipödems (I, II, III) zugelassen
  • Außerdem darf die Behandlung nicht nur an den Beinen, sondern auch an den Armen erfolgen

Warum diese Änderung?

  • Die Entscheidung beruht auf den Zwischenergebnissen der G-BA-Studie LIPLEG. Diese zeigen:
    • Nach einem Jahr noch anhaltende Symptombesserung bei Patientinnen aller Stadien.
  • Die positive Bewertung zeigt: Die Liposuktion ist mehr als nur ein kosmetischer Eingriff – sie ist eine medizinisch notwendige Therapie.

Wann startet das Ganze?

  • Die Beschlüsse treten nach rechtlicher Prüfung und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
  • Ab voraussichtlich Januar 2026 wird die Liposuktion offiziell abrechnungsfähig sein – inklusive neuer EBM-Ziffern für alle Stadien

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Walter Maar

Der Artikel wurde in Kooperation mit unserem Fachärzte-Team erstellt. Informationen zu unseren Mindestvoraussetzungen

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