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Kostenübernahme durch Krankenkasse

  • tascha111
  • 7. April 2007 um 17:47

Übersicht Behandlungen / OPs ❘ Fachärzte ❘ Infos ❘ Suche

1. offizieller Beitrag
  • tascha111
    Anfänger
    Beiträge
    21
    • 7. April 2007 um 17:47
    • #1

    Hallo wollte mal fragen wann die Kosten einer Bruststraffung von der Krankenkasse übernommen wird und wie man das macht das die Krankenkasse die Kosten übernimmt. Habe Schwangerschaftsstreifen an den Brüsten und dadurch hängen sie auch sehr nach meiner Schwangerschaft. Wird nach einer Bruststraffung die Brust auch kleiner? Würde mich über Antworten freuen.
    Liebe Grüße tascha

  • fee2
    Benutzer
    Beiträge
    27
    • 7. April 2007 um 22:55
    • #2

    also ich denke mit einer kostenübernahme wird es sehr schwierig. denn sowas ist ja mittlerweile schon bei einer brustverkleinerung schwierig durchzukriegen. also bei einer relativ normalen größe, wird dir das bestimmt nicht bezahlt. auf die form kommts denen ja nicht so an. macht ja keine physischen probleme...

    ich finde schon, dass eine brust etwas kleiner wirkt, wenn sie gestrafft ist, aber ich glaube gehört und gelesen zu haben, dass sich da eigentlich nichts tut. das volumen ist ja das gleiche. nur anders positioniert. aber etwas kleiner wirken tut es meiner meinung nach schon....

  • SweetWhiteToffee
    Schüler
    Beiträge
    55
    • 9. April 2007 um 13:15
    • #3

    Hi Tascha!

    Mein Arzt meinte, daß sich am Volumen nix tun wird.
    Da ja der Hautmantel "verändert" wird nicht das Fettgewebe darunter.
    Kompakter wird die Brust danach wirken, aber recht viel kleiner denke ich nicht.

    Ich lasse meinen Busen straffen und ein Implantat einsetzen, da ich vor den Schwangerschaften eine VIEEEL größere Brust hatte.

    GLG;

    Dine.

    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
    25 Jahre
    1,60m, 50kg
    *9.5.07 BDS
    *7.9.07 BS mit runden Implis 200 bzw. 230ml, UBM

  • walter.maar
    Administrator
    Reaktionen
    10
    Artikel
    18
    Beiträge
    1.265
    • 9. April 2007 um 13:44
    • Offizieller Beitrag
    • #4

    Hallöchen und frohe Ostern,


    kurzer Hinweis auf die Forumsregel 10:
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    So - nun zur Frage, ob bei einer Bruststraffung, die Brust auch kleiner wird:
    Wenn es eine reine Hautstraffung ist, dann ja. Oft wird aber auch die Bruststraffung mit einem Implantat durchgeführt oder mit einer Brustvergrößerung kombiniert, da viele Frauen zwar die Größe behalten wollen - aber eine straffen Busen wünschen.

    Informationen zum Thema Bruststraffung finden Sie unter https://www.moderne-wellness.de/ops/brustoperation/bruststraffung/

    Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.

    Liebe Grüsse

    Moderne Wellness - Wohlfühlen beginnt in der eigenen Haut

    Ästhetische Plastische Chirurgie vom erfahrenen Facharzt

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  • tascha111
    Anfänger
    Beiträge
    21
    • 14. April 2007 um 12:06
    • #5

    Ohhh das hatte ch ganz vergessen, tut mir leid... Wird nicht wieder vorkommen. Danke für die Antwort. Gruß tascha

  • melon
    Fortgeschrittener
    Beiträge
    420
    • 18. April 2007 um 09:51
    • #6

    Hallo tascha,

    ich glaube auch nicht das die Kasse eine reine Straffung zahlt. Es gibt so viele Frauen die richtige Rückenbeschwerden haben und einen Riesenbusen von F-H die trotzdem eine Absage vom nicht erlaubt bekommen.

    Es steht meistens "Im Vordergrund steht eine Kosmetische OP" und die wird nicht bezahlt, nur wenn Folgekosten wie Krankengymnastik, viele Arztbesuche usw. eingespart werden können durch die OP hat die Krankenkasse auch einen Nutzen.

    Eine hängende Brust ist keine Krankheit und somit wirst du wenig Chancen haben.

    Wenn du allerdings auch so eine große Brust hast ab E dann kannst du es mal über deinen Frauenarzt versuchen ob er dir ein Attest ausstellt.

    Damit wäre dann aber auch eine deutliche Verkleinerung angesagt.

    lg melon

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