Kostenübernahme durch Krankenkasse

  • Hallo wollte mal fragen wann die Kosten einer Bruststraffung von der Krankenkasse übernommen wird und wie man das macht das die Krankenkasse die Kosten übernimmt. Habe Schwangerschaftsstreifen an den Brüsten und dadurch hängen sie auch sehr nach meiner Schwangerschaft. Wird nach einer Bruststraffung die Brust auch kleiner? Würde mich über Antworten freuen.
    Liebe Grüße tascha

  • also ich denke mit einer kostenübernahme wird es sehr schwierig. denn sowas ist ja mittlerweile schon bei einer brustverkleinerung schwierig durchzukriegen. also bei einer relativ normalen größe, wird dir das bestimmt nicht bezahlt. auf die form kommts denen ja nicht so an. macht ja keine physischen probleme...

    ich finde schon, dass eine brust etwas kleiner wirkt, wenn sie gestrafft ist, aber ich glaube gehört und gelesen zu haben, dass sich da eigentlich nichts tut. das volumen ist ja das gleiche. nur anders positioniert. aber etwas kleiner wirken tut es meiner meinung nach schon....

  • Hi Tascha!

    Mein Arzt meinte, daß sich am Volumen nix tun wird.
    Da ja der Hautmantel "verändert" wird nicht das Fettgewebe darunter.
    Kompakter wird die Brust danach wirken, aber recht viel kleiner denke ich nicht.

    Ich lasse meinen Busen straffen und ein Implantat einsetzen, da ich vor den Schwangerschaften eine VIEEEL größere Brust hatte.

    GLG;

    Dine.

    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
    25 Jahre
    1,60m, 50kg
    *9.5.07 BDS
    *7.9.07 BS mit runden Implis 200 bzw. 230ml, UBM

    • Offizieller Beitrag

    Hallöchen und frohe Ostern,


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    So - nun zur Frage, ob bei einer Bruststraffung, die Brust auch kleiner wird:
    Wenn es eine reine Hautstraffung ist, dann ja. Oft wird aber auch die Bruststraffung mit einem Implantat durchgeführt oder mit einer Brustvergrößerung kombiniert, da viele Frauen zwar die Größe behalten wollen - aber eine straffen Busen wünschen.

    Informationen zum Thema Bruststraffung finden Sie unter https://www.moderne-wellness.de/brust/bruststraffung.html

    Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.

    Liebe Grüsse

  • Hallo tascha,

    ich glaube auch nicht das die Kasse eine reine Straffung zahlt. Es gibt so viele Frauen die richtige Rückenbeschwerden haben und einen Riesenbusen von F-H die trotzdem eine Absage vom nicht erlaubt bekommen.

    Es steht meistens "Im Vordergrund steht eine Kosmetische OP" und die wird nicht bezahlt, nur wenn Folgekosten wie Krankengymnastik, viele Arztbesuche usw. eingespart werden können durch die OP hat die Krankenkasse auch einen Nutzen.

    Eine hängende Brust ist keine Krankheit und somit wirst du wenig Chancen haben.

    Wenn du allerdings auch so eine große Brust hast ab E dann kannst du es mal über deinen Frauenarzt versuchen ob er dir ein Attest ausstellt.

    Damit wäre dann aber auch eine deutliche Verkleinerung angesagt.

    lg melon

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