- Offizieller Beitrag
Wir werden sehr oft gefragt, warum Beratungen kostenpflichtig sind.
Nach dem Heilmittelwerbegesetz §7 sind kostenfreie Beratungen unzulässig.
Dies wurde durch mehrere Gerichtsurteile auch von der rechtlichen Seite aus entsprechend so beurteilt.
Hier ein Beispiel eines Urteils vom Landgericht Nürnberg vom 02.02.2012 Az: HKO 10043/II: "Die Kostenlosigkeit der Fachberatung stelle eine Werbegabe dar, die geeignet sei, die Entscheidung des Kunden, ob und in wessen Behandlung er sich begebe, unsächlich beeinflussen".
Daher fallen Kosten für Voruntersuchung, Beratung und OP-Aufklärung an.
Diese richten sich immer nach dem Eingriff, dem Umfang der Voruntersuchung und der Art des Eingriffes und werden anhand der Gebührenordnung für Ärzte berechnet - in der Regel betragen diese Kosten zwischen EUR 30,- und EUR 60,-. Bei medizinisch nicht notwendigen Eingriffen sind diese Kosten durch den Patienten zu tragen.