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Pauschalangebote für Operationen und kostenfreie Beratung

  • walter.maar
  • 13. Februar 2013 um 14:30

Übersicht Behandlungen / OPs ❘ Fachärzte ❘ Infos ❘ Suche

1. offizieller Beitrag
  • walter.maar
    Administrator
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    Beiträge
    1.266
    • 13. Februar 2013 um 14:30
    • Offizieller Beitrag
    • #1

    Die Gebührenordnungen für Ärzte und Zahnärzte (GOÄ und GOZ) gelten grundsätzlich auch für nicht medizinisch indizierte Selbstzahlerleistungen wie Zahnreinigung, Laserbehandlungen am Auge oder Schönheitsoperationen.

    Seit Anfang 2011 hat die Wettbewerbszentrale 115 Fälle von Ärzte-Rabattofferten auf Discount-Websites verzeichnet. Ein Rückgang der Fallzahlen ist trotz etlicher Urteile gegen die Discount-Angebote nicht zu erkennen.

    Pauschalpreise sind nach GOÄ und GOZ nicht möglich, daher könnten Ärzte in ihrer Werbung nicht auf einen Pauschalpreis Bezug nehmen.

    Ein im Angebot enthaltener Hinweis, dass man nach Gebührenordnung abrechne, schütze nicht vor juristischen Folgen, da dies lediglich als Feigenblatt diene.

    Meist hätten die Gerichte einen Verstoß gegen die Gebührenordnung und damit gegen Paragraf 4 Nr. 11 UWG bejaht und deshalb weitere Verstöße gegen das UWG, etwa wegen unangemessenen oder unsachlichen Einflusses, nicht geprüft.

    Auch Werbung mit kostenlosen Leistungen kann gegen geltendes Recht verstoßen. So vertritt das Oberlandesgericht Celle die Auffassung, der von einer Klinik angebotene kostenlose Venencheck stelle eine verbotene Zuwendung dar (Az.: 13 U 167/11).

    Das Landgericht Nürnberg untersagt kostenfreie Beratungen (Urteil vom 02.02.2012 Aktenzeichen HKO 10041/II): "Die Kostenlosigkeit der "Fachberatung" stelle eine Werbeabgabe dar, die geeignet sei, die Entscheidung des "Kunden", ob und in wessen Behandlung er sich begebe, unsachlich beeinflussen.

    Weitere Informationen finden Sie unter Preisdumping bei Ärzte

    Moderne Wellness - Wohlfühlen beginnt in der eigenen Haut

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    Unsere Fachärzte - Kontakt

  • Wielsche
    Anfänger
    Beiträge
    8
    • 27. August 2013 um 10:07
    • #2

    Gebühren beim normalen Arzt werden eben oftmals von der Krankenkasse getragen... Hier ist das dann leider nicht der Fall... :(

    Ich vermisste den Sommer nicht so sehr, wenn das restliche Jahr etwas wärmer wär'.

  • soeasy
    Anfänger
    Beiträge
    6
    • 7. Juli 2014 um 18:49
    • #3

    Gebühren beim normalen Arzt werden eben oftmals von der Krankenkasse getragen... Hier ist das dann leider nicht der Fall...

    Solche Angebote gibt es aber nur noch sehr wenige ... leider.
    Aber ich schon vorher geschrieben habe, liegt es leider am Niedergang unseres Gesundheitssystems.
    Kaum etwas wird mehr bezahlt und es wird von den Kassen an allen Enden gespart.
    Wenn es dann noch Behandlungen, Beratungen oder sogar OP's gibt die von den Krankenkassen bezahlt werden, dann sind diese wahrscheinlich schon zwingend nötig.
    Oder kommen den Kassen rechnerisch immer noch günstiger, als eine anschließende Behandlung.

    Vote me or bust!

  • Francis
    Anfänger
    Beiträge
    9
    • 11. November 2014 um 22:44
    • #4

    Wohl wahr, es wird gespart, wo man kann bei den Kassen. Früher hatten wir in unserer Praxis deutlich mehr Angebote, die von den Kassen übernommen wurden.

    Bei der PKV ist es aber noch deutlich besser.

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