Gynäkomastie / Kostenübernahme

  • Hallo,

    ich wurde Mitte letztens Jahres wegen einer einseitigen Gynäkomastie in einem Krankenhaus operiert. Leider war/ist das Ergebnis nicht so wie ich es mir erhofft hab und deswegen habe ich mich an einen plastischen Chirugen gewendet. Er meinte dass es sich um eine Pseudogynäkomastie handelt und das Fett abgesaugt werden müsste. Bei der Op im Krankenhaus wurde mir soweit ich weiss dass überschüssige Brustgewebe entfernt. Soweit zur Vorgeschichte.
    Mein Problem ist jetzt folgendes. Der Krankenhausaufenthalt letztes Jahr (4 Tage stationär) wurde von der Krankenkasse übernommen. Aber ich hatte nie einen Treffen mit jemandem von der Krankenkasse der beurteilt hat ob die Operation notwendig ist bzw. ob die Kosten übernommen werden (soweit ich gehört habe, soll das bei ästh. Operationen durchaus vorkommen dass vorher die Krankenkasse ein Auge drauf wirft und es beurteilt.) Ich wurde einfach per Hausarzt an das Krankenhaus überwiesen und die haben die OP durchgeführt, also wohl direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Bis jetzt hab ich diesbezüglich auch noch nichts von der Krankenkasse gehört. Der Arzt bei dem ich die Fettabsaugung machen lassen will arbeitet in einer Privatklinik und meinte dass die Krankenkassen in der Regel nicht die Kosten übernehmen, aber ich durchaus mal nachfragen könnte wie das in meinem Fall aussieht. Jetzt steh ich vor der Frage ob ich mich an meine Krankenkasse bzgl. des Problems wenden soll oder ob ich die Kosten für die Fettabsaugung selber bezahlen soll. Das Problem weshalb ich am überlegen bin ist dass ich "Angst" hab, dass die Krankenkasse bei meinem Problem dann sieht dass es sich um eine Leistung handelt die sie gar nicht übernimmt, weil sie es vielleicht vorher "übersehen" haben und ich dann die Kosten für den viertägigen Krankenhausaufenthalt im letzten Jahr nachzahlen muss (was wohl nicht sehr billig sein wird). Deswegen wollte ich mal hier nachfragen wie es bzgl der Kostenübernahme von der Krankenkasse bei der Fettabsaugung einer einseitigen Gynäkomastie aussieht. Gab es bei Ihnen schon Fälle wo es die Krankenkasse übernommen hat ? Und dürfte meine Krankenkasse eigentlich das Geld für den Krankenhausaufenthalt vom letztem Jahr zurückfordern ?

    • Offizieller Beitrag

    Hallo TimK,

    die operative Entfernung des Drüsenkörpers bei Gynäkomastie übernimmt in der Regel die Krankenkasse.

    Dabei geht es aber nur um die Entferung des Drüsenkörpers. Von "schön aussehen" ist da aber keine Rede.

    Häufig sieht es ja sogar schön aus, wenn dann aber noch Fettanteile in der Brust sitzen sieht es eher garnicht schön aus, denn dann entsteht dort wo der Drüsenkörper war eine Delle und aussenrum steht noch das Fettgewebe.

    Eine Fettabsaugung kann hier helfen.

    Dabei geht es aber nur um das Aussehen und nicht um die Funktion oder eine Erkrankung. Und deshalb bezahlt die (gesetzliche) Krankenkasse das auch meistens nicht.

    Eine nachträgliche Rechnung von letztem Jahr halte ich für eher unwahrscheinlich.

Jetzt mitmachen!

Sie haben Fragen rund um Ästhetische Plastische Chirurgie? Oder Sie wollen Beiträge kommentieren oder Ihre Erfahrung mit anderen teilen?

Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!