Brustverkleinerung - zahlt die Krankenkasse die Brustoperation?

Für eine Brustverkleinerung gibt es viele individuelle Gründe. In der Ausgangsituation ist die Brust im Verhältnis zum Körperbau zu groß - zahlt die Krankenkasse die Brustoperation?

Brustverkleinerung und Krankenkasse

Die Kosten für medizinisch bedingte Operationen werden event. von der Krankenkasse übernommen. Medizinisch bedingt heißt in der Regel, dass eine Erkrankung oder Fehlbildung - sprich eine enormes und beeinträchtigendes Missverhältnis zwischen Körperstatur und Brustgröße - vorliegt. Dies wird immer im Einzelfall von der Krankenkasse entschieden. Es ist anzuraten, als erstes mit der Krankenkasse Kontakt auf zu nehmen, da in der Regel ein Gutachter des Medizinischen Dienstes ein entsprechendes Gutachten für die Krankenkasse erstellt. Dieses Gutachten bildet in der Regel die Grundlage der Entscheidung der Krankenkasse. Erfahrungsgemäß liegt das notwendige Reduktionsgewicht bei mind. 500 Gramm je Seite (entspricht 2 Stück Butter je 250 Gramm je Seite).

Wird die Verkleinerung der Brust aus ästhetischen Gründen durchgeführt, so sind die Kosten in der Regel durch die Patientin selbst zu tragen.

Oftmals werden Gründe, wie z. B. psychische Beeinträchtigungen vorgebracht - allerdings sind diese relativ wenig dafür ausschlag gebend, dass die Krankenkasse Ihren Eingriff zahlt. Vielmehr müssen entsprechend massive gesundheitliche Beeinträchtigungen bzw. extreme Mißbildungen vorhanden sein.

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