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erneute Rechnung vom Pathologen

  • Nina12122
  • 3. Januar 2007 um 17:12

Übersicht Behandlungen / OPs ❘ Fachärzte ❘ Infos ❘ Suche

1. offizieller Beitrag
  • Nina12122
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    • 3. Januar 2007 um 17:12
    • #1

    Hallo zusammen,

    habe heute eine Rechnung vom Pathologen des KH bekommen, wo ich mich ja zum 2. Mal habe operieren lassen. Die erste damals betrug 116,- Euro, die hab ich auch bezahlt. Jetzt macht mich diese zweite Rechnung aber irgendwie stutzig, vor allem, da sie genau wie die erste ohne Ankündigung kam. Diesmal soll ich 87,- Euro zahlen. Ist das normal, bzw. gerechtfertigt?

  • walter.maar
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    • 3. Januar 2007 um 17:32
    • Offizieller Beitrag
    • #2

    Hallo Nina12122,

    nun - ob es gerechtfertigt ist, dass kann nicht gesagt werden, da wir Ihre Vereinbarung nicht kennen. Leider ist es häufig so, dass "Nebenkosten" bei einigen Anbietern teilweise nicht erwähnt werden und diese dann mit dem Patienten direkt abgerechnet werden (z. B. Blutbilder, Anästhesie, etc.).

    Daher ist die Frage, welche Vereinbarung haben Sie mit dem entsprechenden Krankenhaus getroffen? Haben Sie einen Kostenvoranschlag oder eine entsprechende Vereinbarung, die alle Kosten enthält?

    Liebe Grüsse

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  • Nina12122
    Erfahrener Benutzer
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    • 3. Januar 2007 um 17:42
    • #3

    Nein, einen Kostenvoranschlag gab es nicht. Mir wurde nur gesagt, dass die 3.000,- Euro, die ich vor der ersten OP bezahlt habe, alles beinhalten.
    Bei der ersten Rechnung vom Pathologen hab ich mir noch nicht viel gedacht, aber jetzt schon wieder? Wozu muss nach einem halben Jahr das Gewebe erneut untersucht werden?
    Habe allerdings noch eine Art "Guthaben", da die 3.000,- Euro nicht komplett verbraucht wurden, wenn ich alle Rechnungen zusammenziehe, komme ich auf etwa 2.600,- Euro, bleibt ein Betrag von ca. 400,- Euro, der also an mich zurückgezahlt werden soll. Vielleicht kann ich das damit verrechnen lassen.

  • sicherst
    Anfänger
    Beiträge
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    • 14. November 2011 um 13:19
    • #4

    Hallo, so eine Rechnung kann man, falls Unklarheiten bestehen, sich erklären lassen. Darauf hat man normalerweise einen Anspruch. Ohne Ankündigung kommen die vom Pathologen oft, ich habe selber das gleiche Problem gehabt.
    Aber nachfragen würde ich trotzdem in jedem Fall, man muss sich ja nicht alles gefallen lassen!

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