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Unfallnarbe mitten im Gesicht

  • Kaesemaus
  • 15. März 2005 um 13:12

Übersicht Behandlungen / OPs ❘ Fachärzte ❘ Infos ❘ Suche

1. offizieller Beitrag
  • Kaesemaus
    Anfänger
    Beiträge
    2
    • 15. März 2005 um 13:12
    • #1

    Hallo,

    ich hoffe mir kann hier jemand weitere Hinweise geben.

    Weihnachten 2003 hatte ich einen Freizeitunfall, bei dem ich mir die linke Oberlippe durchgeschlagen und den rechten Schneidezahn rausgeschlagen habe. Der Unfall wurde der Krankenkasse gemeldet.

    Zahn ist ersetzt und das "Loch" ist wieder zugewachsen, nur habe ich jetzt eine hässliche 2x2 cm große Narbe und da das Muskelgewebe durchtrennt ist, hängt auch die Lippe. Die Narbe sieht nicht sehr schön aus, inwiefern man von schönen Narben sprechen kann, nur möchte ich die Narbenfläche etwas reduzieren.
    Diesbezüglich habe ich mich schon nach Möglichkeiten erkundigt, nur stellt sich mir die Frage inwieweit die Krankenkasse diesen kosmetischen Eingriff übernimmt.
    Der Arzt weigert sich der Krankenkasse ein Schreiben auszustellen, worin der Eingriff medizinisch begründet wird und die Krankenkasse weigert sich ein Schreiben aufzusetzen, indem steht, dass sie diesen EIngriff übernehmen. Hier beißt sich die Katze selbst in den Schwanz. Ich sitze mittendrin und mir als "Opfer" sind die Hände gebunden. Was soll ich nur machen?
    Ich kann nicht argumentieren, da ich keinen Einsehen in den Leistungskatalog habe. Nur möchte ich diese Narbe beseitigt haben!
    Was kann ich tun?

    Vielen Dank für die Anregungen

  • Casala
    Fortgeschrittener
    Beiträge
    330
    • 15. März 2005 um 14:45
    • #2

    Hallo Kaesemaus,

    das die Krankenkasse ohne ärzt.Notwendigkeitsbescheinigung nicht mitzieht ist klar...und bei kosmetischen Korrekturen erst Recht nicht...aber warum suchst du dir nicht einen anderen Arzt, der evtl. die Notwendigkeit der Op. erkennt?
    Hast du den irgendwelche Beeinträchtigungen...z.B. beim Sprechen, Essen ?

    Das wären sicherlich Gründe für eine Op. die die Kasse finanziert...aber rein kosmetische Ops. zahlste selbst.

    Ich hoffe, ich konnte dir helfen.

    LG Sabine

  • Bosselmann
    Super-Moderator
    Beiträge
    301
    • 16. März 2005 um 01:22
    • Offizieller Beitrag
    • #3

    Prinzipiell ist die Krankenkase verpflichtet medizinisch indizierte Eingriffe zu bezahlen. Genau hier liegt halt der Knackpunkt. Falls die narbe wirklich sehr entstellend ist, durch Verziehungen o.ä. funktionelle Störungen auslöst so ist Ihre Kasse verpflichtet die Operation zu zahlen. Falls dem nicht so ist müßten Sie selbst zahlen. Eine einfache Narbenkorrektur kostet zwischen 200 und 1000 Euro. Ist zwar eine große Preisspanne aber es gibnt halt auch viele verschiedene narben, die verschiedner OP-Strategien bedürfen.

    Zitat

    Kaesemaus postete
    Hallo,

    ich hoffe mir kann hier jemand weitere Hinweise geben.

    Weihnachten 2003 hatte ich einen Freizeitunfall, bei dem ich mir die linke Oberlippe durchgeschlagen und den rechten Schneidezahn rausgeschlagen habe. Der Unfall wurde der Krankenkasse gemeldet.

    Zahn ist ersetzt und das "Loch" ist wieder zugewachsen, nur habe ich jetzt eine hässliche 2x2 cm große Narbe und da das Muskelgewebe durchtrennt ist, hängt auch die Lippe. Die Narbe sieht nicht sehr schön aus, inwiefern man von schönen Narben sprechen kann, nur möchte ich die Narbenfläche etwas reduzieren.
    Diesbezüglich habe ich mich schon nach Möglichkeiten erkundigt, nur stellt sich mir die Frage inwieweit die Krankenkasse diesen kosmetischen Eingriff übernimmt.
    Der Arzt weigert sich der Krankenkasse ein Schreiben auszustellen, worin der Eingriff medizinisch begründet wird und die Krankenkasse weigert sich ein Schreiben aufzusetzen, indem steht, dass sie diesen EIngriff übernehmen. Hier beißt sich die Katze selbst in den Schwanz. Ich sitze mittendrin und mir als "Opfer" sind die Hände gebunden. Was soll ich nur machen?
    Ich kann nicht argumentieren, da ich keinen Einsehen in den Leistungskatalog habe. Nur möchte ich diese Narbe beseitigt haben!
    Was kann ich tun?

    Vielen Dank für die Anregungen

    Dr. med. Frank Bosselmann

    Facharzt für Chirurgie und
    Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie

    B&S Med - Plastische Chirurgie & Handchirurgie

    Friedrichstr. 57

    53111 Bonn

    Information und Beratungstermin für Plastische Chirurgie in Bonn:
    0228 - 842 500 00

    • Nächster offizieller Beitrag
  • Kaesemaus
    Anfänger
    Beiträge
    2
    • 16. März 2005 um 08:51
    • #4

    Hallo,

    danke für das Feedback.

    Die Narbe ist sehr auffällig, gerade da sie auch entgegengesetzt zu dem natürlichen Faltenverlauf liegt. Eine funktionelle Störung die auftritt ist das hängen der linken Oberlippe.
    Zur Zeit ist verfasst mein Arzt eine Stellungnahme zu dem Ablehnungsschreiben der Krankenkasse.
    Mal schauen wie das noch weitergeht.

  • Casala
    Fortgeschrittener
    Beiträge
    330
    • 16. März 2005 um 09:01
    • #5

    Hallo Kaesemaus,

    eine Frage habe ich. Hast du den Antrag an die Kasse jetzt ohne das Attest deines Arztes gestellt? Du hast ja geschrieben, dass er sich geweigert hat, dir ein Attest zu schreiben.
    Jetzt macht er eine Stellungnahme dazu.....das Pferd von hinten aufgezäumt würde ich sagen. Andersrum wäre es sicher einfacher gewesen...
    Das Hängen der Unterlippe reicht m.E. aus, um die Kostenzusage der KK zu bekommen.
    Ich wünsche dir auf alle Fälle viel Glück und alles Gute!!

    Liebe Grüße
    Sabine

  • Bosselmann
    Super-Moderator
    Beiträge
    301
    • 16. März 2005 um 20:14
    • Offizieller Beitrag
    • #6

    Hört sich doch vernünftig an. bei einer "hängenden Lippe", sollte es kein Problem sein die Kostenübernahmeerklärung von seiten der KK zu erwirken.
    Gruß aus Bonn
    Bosselmann

    Dr. med. Frank Bosselmann

    Facharzt für Chirurgie und
    Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie

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