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Kostenübernahme Brustvergrößerung

  • JanaS
  • 12. Dezember 2005 um 11:16

Übersicht Behandlungen / OPs ❘ Fachärzte ❘ Infos ❘ Suche

1. offizieller Beitrag
  • JanaS
    Schüler
    Beiträge
    65
    • 12. Dezember 2005 um 11:16
    • #1

    Hallöchen an alle,
    seit langem beschäftige ich mich mit einer Frage. Vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen. Mal angenommen ich habe einen Autounfall und ein Impli geht mir dabei kaputt, sodaß es ausgetauscht werden muß. Jetzt meine Frage: Wird die Krankenkasse dann die Kosten für die OP und das Austauschen der Implis übernehmen, oder muß ich die Kosten selber tragen? Wenn ja,gibt es da vielleicht eine Art Zusatzversicherung?

    LG Jana

    OP am 27.10.05 von 70 mini A auf 70-75 C/D, 260cc anatomisch

    OP am 27.10.2005
    260cc anatomisch ÜBM
    von 70A auf ein pralles 70D

  • walter.maar
    Administrator
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    • 12. Dezember 2005 um 11:36
    • Offizieller Beitrag
    • #2

    Hallo Jana,

    grundsätzlich kann hierzu keine pauschale Aussage getroffen werden, da die Kostenübernahme solcher Operationen immer im Einzelfall durch Ihre zuständige Krankenkasse geprüft wird. In den meisten Fällen müssen diese Kosten durch den Patienten selbst getroffen werden.

    Daher raten wir immer zur Verwendung hochwertiger Implantate, da diese wesentlich mechanisch belastbarer sind als minderwertige. Sie erhöhen zwar den finanziellen Aufwand einer Operation - aber dafür hat man später weniger Kosten...

    Eine Art "Zusatzversicherung" ist mir nicht bekannt....

    Liebe Grüsse

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  • walter.maar
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    • 7. Juni 2006 um 13:36
    • Offizieller Beitrag
    • #3

    Neues Urteil zum Thema Kostenübernahme:

    Eine Krankenkasse muss die Kosten für eine Brustvergrößerung auch dann nicht übernehmen, wenn die Frau wegen ihres Körpers an psychischen Problemen leidet. Die geringe Größe der weiblichen Brust sei keine behandlungsdürftige Krankheit, entschied das Sozialgericht Koblenz in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil. Psychische Probleme könnten mit einer Psychotherapie behandelt werden - für Brustimplantate müsse die Kasse nicht aufkommen (Az: S 11 KR 467/05).

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