Hallo zusammen,
ich brauch bitte Ihre/Eure Hilfe, bzw. Rat.
Was ich bei folgenden Sachverhalt tun kann, bzw. was Sie/Ihr machen würdet:
Ich hatte Anfang Februar eine Bauchdeckenstraffung.
Der PC hat mit eine korrekte Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte ausgestellt.
Nun kam die Rechnung von der Anästhesiepraxis und es ist eine reine Pauschalrechnung.
Wortlaut: Für unsere änästhesiologischen Leistungen am ... erlauben wir uns den Betrag in Höhe von ... in Rechnung zu stellen.
Daraufhin habe ich ganz nett per Mail gebeten mir eine Rechnung nach der GOÄ auszustellen.
Auf meine Bitte habe ich folgende Antwort erhalten:
Eine Rechnung nach GOÄ können wir Ihnen nicht ausstellen, da es sich um eine nicht-medizinisch indizierte Narkoseleistung für eine "Schönheitsoperation" gehandelt hat. Die Narkose wird in diesem Fall nach Zeitdauer der Operation, nicht nach GOÄ abgerechnet. Dies sollte Ihnen auch im Voraus vom plastischen Chiriugen mitgeteilt worden sein. Wenn es um die verabreichten Medikamente geht, dann können wir Ihnen gerne eine Kopie des Narkoseprotokolls aushändigen.
Daraufhin habe ich nochmals ganz nett um die Ausstellung mit folgender Begründung gebeten:
vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Ich bitte um eine Kopie des Narkoseprotokolls und außerdem nach wie vor um eine GOÄ‑konforme Einzelleistungsrechnung.
Ihre mir zugestellte Rechnung weißt keinerlei Einzelposten auf, nur eine Gesamtsumme.
Eine Rechnung über Anästhesieleistungen ohne detaillierte Einzelposten ist nicht zulässig.
Nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) besteht ein Anspruch auf eine nachvollziehbare Auflistung der erbrachten Leistungen.
Schönheitsoperationen müssen in Deutschland zwingend nach der Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet werden.
Dies gilt auch für die Anästhesie, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in mehreren Urteilen bestätigt hat.
Ich behalte mir vor, den noch offenen Rechnungsbetrag bis zum Erhalt der ordnungsgemäßen, ausführlichen Rechnung und des Narkoseprotokolls zurückzuhalten.
Herzlichen Dank und viele Grüße
Dann kam folgende Antwort:
das Anästhesieprotokoll können Sie als Kopie bekommen. Eine Einzelaufstellung als Rechnung gibt es nicht. Da müssen Sie sich an Ihren Operateur wenden. Wir haben mit Herrn Dr. ... lediglich eine Zeitabsprache zur Rechnungsstellung.
Haben Sie/Ihr Erfahrungen mit solchen Sachverhalten? Was kann ich hier machen? Was würden Sie/Ihr jetzt tun?
Ich bin dankbar für jeden Rat...
Viele Grüße
Barbara
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