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Kosten durch Revisionseingriff bauchdeckenstraffung

  • DanFlo
  • 15. Mai 2023 um 18:07

Übersicht Behandlungen / OPs ❘ Fachärzte ❘ Infos ❘ Suche

  • DanFlo
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    1
    • 15. Mai 2023 um 18:07
    • #1

    Hallo zusammen,

    Ich habe einmal eine Frage vielleicht kann mir ja jemand einen Rat geben.

    Meine Frau hat vor ca. 2monaten eine Bauchdeckeckenstraffung durchführen lassen. Im Anschluss an die OP kam es anscheinend zu nachblutungen, so richtig mitbekommen hat meine Frau es nicht da sie noch nicht ganz wah nach der OP war. Sie wurde also quasi aus dem OP raus und direkt wieder rein zur Behandlung dieser nachblutung geschoben. Die OP ist ansonsten super verlaufen, keine zusätzlichen Behandlungen notwendig. Nach 4 Wochen kam eine Rechnung wegen diesem beschriebenen Vorgang als revisionseingriff. Kosten 950€ Pauschale. Da wir der Meinung sind das dieser Eingriff in direktem Zusammenhang mit dem geplanten Eingriff steht haben wir dieser Rechnung ersteinmal widersprochen und um Erklärung gebeten. Diese kam nun und war im Grunde genommen der Hinweis das man ja eine Versicherung hätte abschließen können und dieser ei griff eigentlich Kosten in Höhe von zusätzlich 1450€ nach sich gezogen hätte. Sie uns mit dieser pauschale aber schon entgegen kommen würden. Nun meine Frage:Ist diese zusätzliche Rechnung für einen direkten folgeeingriff bei der OP berechtigt? Schließlich war meine Frau nicht einmal richtig wach. Die bauchstraffung war generell kein besonderer Eingriff. Die Kosten beliefen sich ohne die zusätzlichen 950€ schon auf 8900€.

    Vielleicht kann mir ja jemand eine Meinung dazu geben, so als Vergleich.

    Danke

  • LaRomana88
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    Beiträge
    182
    • 15. Mai 2023 um 22:26
    • #2

    Hallo DanFlo,

    Man hat mir seinerzeit zu einer Folgekostenversicherung geraten, die solche Eventualitäten abdeckt.

    Lese ich es richtig, dass nicht die Krankenkasse, sondern das Krankenhaus diese Rechnung geschickt hat?

    Ihr habt doch einen Vertrag unterschrieben, was steht denn darin? In meinem Behandlungsvertrag steht so ein Passus, dass Korrekturen kostenneutral vorgenommen werden, aber nichts zu Komplikationen.

    Wahrscheinlich werdet ihr einen Anwalt bemühen müssen - die Interpretation hier wird dich nicht weiterbringen.

    Nüchtern betrachtet empfinde ich es so, dass ihr für eine Bauchdeckenstraffung bezahlt habt und diese auch bekommen habt. Die Komplikationen bzw. die Behandlung dieser verursachte ja erneut Kosten und diese Kosten sind nicht mit dem ursprünglichen Betrag gedeckt.

    Wie gesagt, nüchtern betrachtet wird das wohl irgendwie die Ausgangslage sein.

    Wenn man euch dahingehend schon entgegen gekommen ist, dann werdet ihr hier auch keine weitere Basis haben, um auf die Tränendrüse zu drücken.

    Vielleicht lässt es ein Gespräch mit der Klinikleitung auf weitere Kulanz zu gehen?

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