BGH-Urteil: Kein Auskunftsanspruch gegen Internet-Portal

    • Offizieller Beitrag

    Der Bundesgerichtshof hat die Klage eines Arztes zurückgewiesen, der von einem Internetportal verlangt hatte, den Namen eines anonymen Nutzers preiszugeben. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 01.07.14 den Auskunftsanspruch eines Arztes gegen ein Internetportal zurückgewiesen (Az. VI ZR 345/13). Ein anonymer Nutzer hatte auf der Webseite eines Bewertungsportales falsche Tatsachenbehauptungen über den Kläger aufgestellt. Dieser verlangte daraufhin die Herausgabe des Namens, weil er sich in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt sah. Das warf die Frage auf, ob in solchen Fällen ein zivilrechtlicher Anspruch auf Auskunft auch ohne Strafanzeige besteht.

    Anonymität im Netz geschützt.

    Der VI. Zivilsenat des BGH unter Vorsitz von Richter Gregor Galke entschied nun, dass die Anonymität des Nutzers nach den Vorschriften des Telemediengesetzes nur in wenigen Ausnahmefällen aufgehoben werden dürfe. Der Schutz des Persönlichkeitsrechts falle nicht darunter. Die aufgestellten Tatsachenbehauptungen sind nach Ansicht des Gerichts unwahr. Der anonyme Poster hatte behauptet, er habe drei Stunden im Wartezimmer gesessen und Patientenakten seien in Wäschekörben aufbewahrt worden.

    In den beiden Vorinstanzen hatte der Arzt noch Recht bekommen.

    Der BGH folgte nun dem Vortrag der Anwälte des Internetportales. Diese hatten die These vertreten, dass die Ausnahmen im Telemediengesetz so eng gesteckt seien, dass der Auskunftsanspruch des Arztes nicht mehr darunter falle.

    Betroffenen kann, so der BGH, ein Unterlassungsanspruch gegen den Diensteanbieter zustehen. Im Rahmen des Telemediengesetzes kann der Diensteanbieter auf Anordnung der zuständigen Stellen im Einzelfall Auskunft über die Nutzerdaten geben, etwa für Zwecke der Strafverfolgung. Ein Freibrief für anonyme Verleumdungen ist das Urteil also nicht.

    Siehe https://www.heise.de/newsticker/mel…al-2243656.html

  • Naja, fair ist das nicht. Mein Papa ist plastischer Chirurg und da kann das schon zu einem echten Problem werden, sowas.

    Es sollte verboten werden, auf derartigen Portalen als anonymer Nutzer Wertungen abzugeben!

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Francis,

    nun - was soll ich dazu sagen? Die "Bewertungsportale" sind sehr vorsichtig zu betrachten - vor allem, wenn man diese genau beobachtet.

    Ich habe z. B. von einem großen Portal folgende Antwort zum Thema Qualiftät der Bewertungen erhalten (mir ist z. B. aufgefallen, dass bei einigen Ärzten negative Bewertungen sofort verschwinden - bei anderen nicht):
    "Ein weiterer Grund kann die stichprobenartige Durchführung einer internen Authentizitäts-Prüfung im Zuge unseres Qualitätsmanagements sein. Dies betrifft Bewertungen, die technische Auffälligkeiten aufweisen. Hierzu werden die Patienten angeschrieben und um eine Bestätigung der abgegebenen Bewertung per SMS gebeten. Geht bei jameda innerhalb der gesetzten Frist von zwei Wochen keine Antwort ein, werden die Bewertungen gelöscht. Meldet sich der Patient und bestätigt so die Authentizität der Bewertung, bleibt die Bewertung bestehen. Unser Prüfverfahren wenden wir sowohl bei positiven als auch kritischen Bewertungen an.Wir können Ihnen versichern, dass die Nummern der Nutzer bei uns lediglich verschlüsselt gespeichert werden und nicht mehr rekonstruiert werden können.

    Es gibt folgende Möglichkeiten, auf problematische Bewertungen zu reagieren:

    - Sie können dem Nutzer eine Frage stellen, die ihm anonym zugeschickt wird, indem Sie dem Link: „Diesem Patienten eine Frage stellen“ unter der Bewertung folgen. (Kommentar von mir - was bringt das? Wer schickt wirklich einem unzufriedenen "Bewerter" eine Mail und vor allem, wie wird die Wahrheit der Information überprüft?)

    - Sie können einen Arzt-Kommentar verfassen, der direkt unter der Patienten-Bewertung platziert wird. Hierzu benötigen Sie unseren kostenlosen jameda Basiszugang (Kommentar von mir: Hierdurch wird ein Arzt gezwungen, sich beim Portal zu regestrieren...).

    - Sie können Bewertungen überprüfen lassen, indem Sie den Link „Problem melden“ aktivieren und ihre Zweifel an der Bewertung darlegen. Die Bewertung wird dann umgehend von der Seite genommen und unter Einbeziehung des Verfassers geprüft (Kommentar von mir: Super - dem User wird eine sms gesendet - der Arzt darf keine Daten weiter geben - Patientendatenschutz....). "

    Mich würde interessieren, wie die Bewertungen aussehen würden, wenn die Daten offen gelegt werden müssten - so wie z. B. bei einem Leserbrief in der Zeitung....

    Zudem sollte sich jeder Interessent hinterfragen, wie repräsentativ die Bewertungen sind - wenn ich mir überlege, dass einige unserer Ärzte über 20 Jahre Erfahrung besitzen und wie viel Eingriffe in dieser Zeit durchgeführt wurden - was sind x-Bewertungen im Verhältnis? Und würde sich ein Plastischer Chirurg, der schlecht arbeitet, so lange in der Branche halten? In der heutigen "medienorientierten" Informationswelt wären da sofort negative Schlagzeilen da (gab es ja schon bei einigen Fällen in der Vergangenheit....)...

    Zudem sollte sich jeder Patient überlegen, ob ihm ein Arzt lieber ist, der sein Handwerk versteht oder der sich super mit der Bedienung der "Bewertungsportalen" oder viel Zeit mit den Social-Medias auskennt....

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