Tubuläre Brust?

  • Hi,

    ich habe jetzt schon das ganze Internet über tubuläre Brüste durchforstet und Bilder mit meinen Brüsten verglichen, bin mir allerdings noch immer nicht sicher, ob ich an einer solchen "leide". Meine Frauenärztin hatte mich nie bei der Brustuntersuchung darauf angesprochen. Ich bin aber mittlerweile der Meinung, dass ich tubuläre habe. Bei mir ist sie auch sehr langsam gewachsen und nach der Stillzeit ist alles noch schlaffer geworden. :(
    Ich will demnächst zur Beratung zu einem PC gehen, wollte aber trotzdem erst hier paar Infos von anderen "Leidensgenossinnen" einholen. Wenn mir jemand helfen will, der soll sich bitte melden, dann schick ich ein Bild.

    Vielen, vielen Dank im voraus...

    Gruß

    AS282

  • Hallo AS282,
    ich habe mir selbst vor einem Jahr meien tubulären Brüste korrigieren lassen.
    Meine Frauenärztin hat mich auch nie darauf angesprochen.
    Meine KK hat die OP komplett übernommen.

    Tubuläre Brüste erkennt man meißt daran, dass sie schlauchförmig sind, bei mit hat sich nie Unterbrustgewebe gebildet und die Brustwarzen sind sehr groß.
    Aber am Besten gehst Du wirklich zu einem PC.

    LG Jenny

    • Offizieller Beitrag

    Hallo AS282,

    ob Sie tabuläre Brüste haben, kann ohne Untersuchung nicht festgestellt werden. Außerdem handelt es sich hierbei um eine "Kann"-Leistung der Krankenkasse - und nicht um eine "Muß"-Leistung....

    Wie Jenny schon sagt, sollten Sie einen Beratungstermin bei einem Plastische Chirurgen vereinbaren.

    Hilfestellungen zur Arztwahl finden Sie unter Arztwahl für Ihre Schönheitsoperation bzw. Behandlung

    Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.

  • Danke für die Antworten.
    Aber ich dachte, dass bei tubulären Brüsten es sich um eine Fehlbildung der Brust handelt und die Krankenkasse zahlen muss?!

    • Offizieller Beitrag

    Nun, dann zitiere ich einfach einmal das Sozialgesetzbuch:
    „Versicherte haben einen Anspruch auf Krankenbehandlung, wenn sie notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern (§ 27 SGB V)“

    „Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürften das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungsträger nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen (§ 12 SGB V)“.

    Der Tenor von Gerichten lautet, dass eine Kostenübernahme nur dann in Betracht käme, wenn die Patienten verdeutlichen können, dass sie unter einer „Entstellung“ oder „Krankheit“ leiden und der Eingriff als medizinisch notwendig angesehen wird, wobei Krankheit im Sinne des Krankenversicherungsrechts definiert wird, als behandlungsbedürftiger regelwidriger Körper- oder Geisteszustand.

    Ein regelwidriger Körperzustand ohne entstellende Wirkung und ohne wesentliche Funktionseinschränkung ist auch dann nicht als Krankheit zu werten, wenn er eine psychische Belastung darstellt, die ihrerseits zu einer behandlungsbedürftigen, psychischen Erkrankung geführt hat. Eine psychische Erkrankung kann nur mit einer Psychotherapie behandelt werden - aber nicht mir einer Operation.

    Handelt es sich um eine Korrektur einer stark von der Norma abweichenden Körperstelle oder ist der Eingriff medizinisch indiziert (z. B. beim Brustaufbau nach Tumoroperationen), so kann die Krankenkasse die Leistung übernehmen. Dies ist aber immer eine Einzelfallentscheidung - und die Entscheidung fällt die Krankenkasse.

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort.
    Naja, ich werd mal einen Termin bei einem PC machen und alles bei der Barmer einreichen, vielleicht hab ich ja auch Glück.

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