Unterlagen, Termin für eine Brustverkleinerung

  • Hallo an alle,

    ich habe mich entschieden eine Brustverkleinerung zu machen und wollte mal fragen was ich für unterlagen brauche.

    Ich habe meinen Beratungstermin am 16.03, wie lange hast es gedauert von den Beratungsgespräch bis zu OP Termin bei euch.

    LG

    InnA

  • Hallo InnA,
    wenn du es über die KK machen willst solltest du zu einem PC der bei der KK zugelassen ist und dir ein Gutachten erstellen lassen.Auch zur Frauenärztin und ebenfalls ein Gutachten erstellen lassen und auch vom Orthopäden.Beim PC Bilder machen lassen und alles zur KK schicken.Es sollte aber schon mehr als 500g pro Seite sein die operiert werden sollen.Und zuviel übergewicht solltest du auch nicht haben.Dann musst du die AW der KK abwarten.Also bei mir ging es dann recht schnell.Kommt auch auf die KK an.
    Es sollten in allen Gutachten deine gesundheitlichen Beschwerden drin stehen.Auch wenn du zum nicht erlaubt eingeladen wirst schön deine Beschwerden mitteilen.
    Grüssle

  • Hallo MI,

    nein, ich will es nicht über dir KK machen, sondern selbst .
    Bin 169cm groß, wiege 60kg und habe pralles 75F. Also keinerlei Übergewicht sonderen eher etwas mehr Indeal.
    Was brauche ich für unterlagen für die Ärztin? Wie lange hat es von Beratungtermin bis zur OP bei euch gedauert.

    LG

    Inna

  • Hallo InnA,
    für das Beratungsgespräch habe ich keine Unterlagen gebraucht. Der Ärztin/dem Arzt ist es egal, was du für Probleme hast. Gutachten bräuchtest du nur, wenn du es über die KK beantragen würdest. 8 bis 10 Wochen musst du schon einplanen, bis du einen Termin zur OP bekommst, kommt darauf an, wo du es machen lässt.
    Ich habe Mitte Januar einen Termin für den 18. März bekommen. Ich habe meine OP in Regensburg.
    LG psychotante

    • Offizieller Beitrag

    Unterlagen müssen keine mitgenommen werden - und zum Thema Kassenübernahme gibt es klare Aussagen vom Gesetz:

    Große Brüste sind keine Krankheit

    Das hessische Landessozialgericht hat entschieden, dass große Brüste bei Frauen keine Krankheit darstellen und die Krankenkassen daher in der Regel nicht verpflichtet sind, die Kosten für eine Brustverkleinerung zu übernehmen. Es gibt allerdings Ausnahmen.

    Darmstadt - Nur wenn ein großer Busen entstellend wirke, müsse die Kasse für den Eingriff aufkommen, heißt es in dem am Mittwoch in Darmstadt veröffentlichten Urteil des Landessozialgerichts. Die Revision wurde nicht zugelassen.

    Bereits vor zweieinhalb Jahren hatte das Gericht die Klage einer Frau zurückgewiesen, die laut eigener Einschätzung zu kleine Brüste hatte. Sie litt unter dem angeblichen Makel und wollte sich aufgrund der starken psychischen Belastung von ihrem Krankenversicherer einen Brustaufbau erstatten lassen. Schon damals urteilten Hessens oberste Sozialrichter, dass kleine Brüste keine Krankheit seien.

    Das Gericht wies nun die Klage einer 1971 geborenen Frau aus dem Kreis Kassel zurück. Die Frau argumentierte, sie habe wegen ihrer großen Brüste nicht nur psychische, sondern auch orthopädische Beschwerden. Deshalb hätten ihr Ärzte zu einer operativen Brustverkleinerung geraten. Die Krankenkasse lehnte jedoch die Kostenübernahme ab. Das Argument: Bei dem ausgeprägten Übergewicht der Frau wirke die Größe der Brüste stimmig. Ihre Rückenbeschwerden seien zudem nicht auf ihren Oberweite zurückzuführen. Die psychischen Probleme solle sie durch entsprechende Therapien behandeln lassen.

    Landessozialgericht Busen Brustverkleinerung
    zu SPIEGEL WISSEN Die Sozialrichter gaben der Krankenkasse nun Recht. Es sei wissenschaftlich nicht nachgewiesen, dass sich eine Brustverkleinerung positiv auf orthopädische Beschwerden auswirke. Erfolgversprechend sei es hingegen, wenn die Klägerin abnehme und Muskeln aufbauen (Aktenzeichen: L 1 KR 7/07).

    ala/dpa

    Große Brüste sind keine Krankheit

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