auch eine Frage an Dr. Alamuti

  • Sehr geehrter Herr Dr. Alamuti,

    da ich im August ein BG bei Ihnen habe, bin ich im Vorfeld zu einem HNO-Arzt gegangen, um eine ggf. funktionelle Störung der Nase feststellen zu lassen (die mir natürlich sehr entgegenkommen würde :) )

    Jetzt hat mein Arzt gesagt, dass die Nasenscheidewand etwas schief steht, dass das aber bei sehr vielen Menschen der Fall sei, man das aber bei einer OP gleich mit begradigen lassen könnte... außerdem hat er von irgendwelchen möglichen "Verwirbelungen der Atemluft" gesprochen, wodurch meine trockene Nasenschleimhaut begründet sein könnte??? Abschließend meinte er dann, dass bei einem Beratungsgespräch bei einem PC dies genauer untersucht werden würde?

    Nun zu meiner Frage: werden Sie das im BG untersuchen und wie groß stehen meine Chancen, dass die KK einen Teil der OP-Kosten übernimmt? (falls man dazu überhaupt eine Aussage treffen kann ;-))

    Vielen Dank im voraus für Ihre Bemühungen...

    Liebe Grüße, eternity

    • Offizieller Beitrag

    Lieber Eternity

    auf jeden Fall erfolgt eine Untersuchung der Nase - dies wird uns dann darüber Aufschluß geben , ob eine relevaten Verkrümmung der Nasenscheidewand vorliegt. Die Krankenkasse übernimmt in der Regel nur dann die Kosten , wenn eine funktionsbehindernde Störung der Belüftung der Nase vorliegt . Eine leichte Nasenscheidewandverkrümmung ohne Beeinträchtigung der Belüftung ist häufig und keine zwingende Op Indikation.
    Bei einer kosmetschen Korrektur der Nase wird aus rein kosmetischen Erwägungen natürlich die Scheidewandstellung mit berücksichtigt genauso wie bei einer funktionellen Scheidewandbegradigung.

    Bis zum August wünsche ich Ihnen alles Gute

    Ihr

    Dr. Alamuti

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