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Neuerungen zum 28.05.22 bzgl. Bewertungen im Internet

  • walter.maar
  • 2. Mai 2022 um 08:09
  • 2.216 Mal gelesen
  • 0 Kommentare

Übersicht Behandlungen / OPs ❘ Fachärzte ❘ Infos ❘ Suche

Am 28.05.2022 tritt eine neue Informationspflicht in Kraft, welche Bewertungen bzw. Rezessionen auf ihren Webseiten anzeigen. Fortan müssen Anbieter im Internet darüber informieren, ob und gegebenenfalls wie sie sicherstellen, dass die Bewertungen nur von solchen Verbrauchern stammen, welche die bewerteten Produkte / Dienstleistungen auch tatsächlich erworben haben.

Bewertungen Ärzte
Inhaltsverzeichnis [VerbergenAnzeigen]
  1. Grundsätzliches
  2. Müssen jetzt Bewertungen / Rezessionen auf Echtheit geprüft werden?
  3. Wer muss informieren?
  4. Was bedeutet dies für Ärztebewertungen bzw. Rezessionen für Kliniken?
    1. Die Problematik der Seriosität der Rezessionen wird allerdings nicht gelöst, da nach wie vor keine Überprüfung auf Echtheit erfolgen muss.
  5. Was sollte ich als Patient beachten?
  6. Zusammenfassung

Grundsätzliches

Im Zuge der Umsetzung der europäischen Omnibusrichtlinie wird im deutschen Recht zum 28.05.2022 eine neue Informationspflicht eingeführt. Diese definiert das Ob und Wie der Echtsheitsverifizierung von Kundenbewertungen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

Hierdurch werden Anbieter künftig verpflichtet, Informationen rund um Bewertungen / Erfahrungsberichten bekannt zu geben. Diese Pflicht beinhaltet:

  • Werden Maßnahmen ergriffen, welche sicherstellen, dass die angezeigten Bewertungen echt sind und auch von Nutzern stammen, welche das Produktion / die Dienstleistung auch erworben bzw. genutzt haben?
  • Welche Verfahren oder Prozesse werden bei der Prüfung der Echtheit genutzt bzw. welche Verifizierungsmaßnahmen werden durchgeführt?

Müssen jetzt Bewertungen / Rezessionen auf Echtheit geprüft werden?

Nein - leider nicht. Die neue Informationspflicht zwingt Anbieter nicht dazu, eine Echtheitsverifizierung einzurichten. Sie definiert lediglich zur Informationen darüber, ob und ggf. wie Bewertungen geprüft werden. Eine Verpflichtung zur Überprüfung besteht nicht.

Wer muss informieren?

Betroffen von der neuen Informationspflicht sind alle Online-Anbieter, welche selbst Verbraucherbewertungen auf ihren eigenen Präsenzen zugänglich machen bzw. veröffentlichen. Nicht betroffen sind Verkaufsauftritte auf Handelsplattformen wie Otto, eBay, Amazon oder Etsy. Ebenfalls nicht betroffen sind Anbieter, welche Verbraucherbewertungen nicht unmittelbar und direkt anzeigen.

Verweist ein Seitenbetreiber nur per Link auf eine externe Verbraucherbewertung oder eine externe Sammlung von Verbraucherbewertungen, besteht ebenfalls keine Pflicht.

Was bedeutet dies für Ärztebewertungen bzw. Rezessionen für Kliniken?

Im Prinzip ändert sich für Verbraucher / Patienten nichts. Kliniken / Praxen, welche eigene Bewertungen auf der Webseite anbieten, müssen in Zukunft weitere Angaben machen. In der Praxis wird dies meist über einen Link im Sichtbereich der Bewertungen erfolgen (z. B. "Informationen zur Echtheit von Kundenbewertungen" - ähnlich der aktuellen Versandkosten in Online-Shops).

Die Problematik der Seriosität der Rezessionen wird allerdings nicht gelöst, da nach wie vor keine Überprüfung auf Echtheit erfolgen muss.

Leider verpflichtet die neue Regelung Anbieter nicht zur Überprüfung der Nutzer - vielmehr müssen sie nur darüber informieren, ob sie und wenn ja, wie sie die Echtheit überprüfen. Dies birgt gerade im medizinischen Bereich große Gefahren bzw. Probleme - gerade bei externen Dienstleistern, welche Profile und Darstellungen gegen eine Gebühr / Bezahlung anbieten (z. B. jameda, estheticon, Google, etc.).

Aufgrund des bestehenden Datenschutzes ist es schwierig zu überprüfen, ob der bewertende User auch wirklich in der Praxis / Klinik war.

Was sollte ich als Patient beachten?

Wenn Sie bei Ihrer Arztsuche Bewertungen berücksichtigen, dann sollten Sie folgende Punkte berücksichtigen:

  1. Wieviel Bewertungen wurden im welchen Zeitraum abgegeben? Angenommen, ein Arzt behandelt am Tag 10 Patienten - dann wären dies bei 20 Arbeitstagen 200 Patienten. Vergleichen Sie diese Zahl mit den Bewertungen - zufriedene Patienten bewerten wesentlich seltener als unzufriedene Patienten
  2. Wer erstellt die Bewertung? Geben Personen ihre Klarnamen an oder wird nur ein Pseudonym angegeben? Bewertungen über Pseudonyme können von der Praxis / Klinik selten zugeordnet und überprüft werden
  3. Ist eine Option zur Überprüfung Users möglich bzw. zum Abruf anderer Bewertungen? Häufig sieht man bei der Betrachtung von anderen Bewertungen, dass User selten positiv bewerten oder mehrere Anbieter aus der gleichen Branche negativ bewerten
  4. Betrachten Sie das Impressum des Anbieters - sind dort alle wichtigen Angaben vorhanden?
  5. Sind Bewertungen auf unterschiedlichen Oberflächen stark unterschiedlich?
  6. Es gibt User, welche sich auf allen verfügbaren Oberflächen äußern - dies ist meist bei unzufriedenen Users der Fall
  7. Mittlerweile versuchen gerade in der Ästhetischen Medizin unzufriedene User den Anbieter unter Druck zu setzen, indem sie negative Beurteilungen schreiben (oft über ein Pseudonym)

Zusammenfassung

Das neue Gesetz ist in unseren Augen zwar ein Schritt in eine Richtung - aber es hilft dem User nicht weiter. In unseren Augen wäre es wichtig, die Echtheitsverifizierung verpflichtend zu gestalten. Mit der aktuellen Regelung muss der Verbraucher immer im Kleingedruckten nachlesen, ob oder wie sie erfolgt.

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Über den Autor

Walter Maar
Geschäftsführer Moderne-Wellness.de

Seit 2003 Administrator vom Forum

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