Hallo Hanjin,
grundsätzlich sagt unser Finanzamt: "Alles, was die Krankenkasse bezahlt, ist medizinisch notwendig - alles andere ist nicht notwendig".
Es gibt aber auch z. B. Privatpatienten, welche einen relativ großen Selbstbehalt haben oder Patienten, welche nicht den gerichtlichen Weg beschreiten wollen oder können. Hier wäre auch folgender Weg möglich (ist aber im Einzelfall zu klären): Ein extern Arzt muss den Eingriff als medizinisch notwendig beurteilen (z. B. Orthopäde) und entsprechend auch begründen warum, der Eingriff medizinisch bedingt ist.
Viele Ärzte meiden diesen Weg, da er zusätzlich Arbeit verursacht. Grundsätzlich wäre er aber möglich (kommt aber auf den Ausgangsbefund an).
Ich hoffe, ich konnte weiter helfen.
Liebe Grüße