Liposuktion bei Lipödem als Kassenleistung

Am 19. September 2019 hat der G-BA beschlossen, dass die Liposuktion beim Lipödem unter bestimmten Bedingungen von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt wird. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte angekündigt, den vom Lipödem betroffenen Frauen „schnell und unbürokratisch“ zu helfen.

Liposuktion Lipödem

Die Liposuktion (Fettabsaugung) bei Lipödem bietet nach Auffassung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) das Potenzial als erforderliche Behandlungsalternative. Die Liposuktion bei Lipödem soll für Patientinnen im Stadium drei ab dem 1. Januar 2020 zunächst befristet bis 2024 zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnet werden können. Mit diesem Vorschlag hat sich Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), heute an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) gewendet. Der Brief liegt dem Deutschen Ärzteblatt (DÄ) vor.

Zum Artikel vom Ärzteblatt: G-BA bietet Liposuktion bei Lipödem als befristete Kassenleistung an

Das Lipödem ist eine chronische fortschreitende, schwer zu diagnostizierende Krankheit, von der fast ausschließlich Frauen betroffen sind. Zur Erkrankungshäufigkeit gibt es derzeit keine gesicherten Daten. In der internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten (ICD-10 Code) ist das Lipödem – differenziert nach Stadien – erst seit Beginn dieses Jahres zu finden.

Gekennzeichnet ist das Lipödem, das umgangssprachlich auch als Reiterhosensyndrom bezeichnet wird, durch eine massive Fettverteilungsstörung. Dabei kommt es zu einer symmetrischen Unterhautfettvermehrung und der Bildung von Ödemen (Schwellung des Gewebes aufgrund von Flüssigkeitseinlagerung). Da die Ursache der Erkrankung bisher unbekannt ist, zielt die in der Regel lebenslang anzuwendende konservative Therapie wie Lymphdrainage, Kompression, Bewegungstherapie auf eine Linderung der Beschwerden ab. Die bestehende Fettvermehrung kann hiermit jedoch nicht beeinflusst werden. Die Liposuktion ist ein chirurgischer Eingriff, bei dem das krankheitsbedingt vermehrte Fettgewebe entfernt wird. In der Regel müssen die Betroffenen für eine Behandlung mehrmals operiert werden.

Ist eine Liposuktion jetzt eine Kassenleistung?

Der G-BA am 19. September 2019 beschlossen, dass eine Liposuktion bei Lipödem unter bestimmten Bedingungen von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt wird. Grundvoraussetzungen hierfür sind:

Die Beschlüsse als PDF-Download

Verfahren der Liposuktion bei Lipödem im Stadium III

Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung: Liposuktion bei Lipödem im Stadium III

Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung: Liposuktion bei Lipödem im Stadium III

Wer kann die Liposuktion als Kassenleistung durchführen?

Genau dieser Punkt ist für Patienten relativ schwer. Gemäß den Vorgaben der Qualitätssicherungs-Richtlinie des G-BA müssen alle Krankenhäuser vor der erstmaligen Durchführung der Liposuktionen gegenüber den Krankenkassenverbänden in ihrem Bundesland nachweisen, dass sie die Voraussetzungen erfüllen.

Wer für Sie in Frage kommt, kann bei Ihrer zuständigen Krankenkasse erfragt werden.

Muss ein Kostenübernahme beantragt werden?

Laut GKV-Spitzenverband muss für die ambulante Durchführung keine Kostenübernahme beantragt werden - allerdings ist eine Überweisung notwendig. Für eine stationäre Behandlung ist eine Verordnung eine Krankenhausbehandlung notwendig.

Genau hier liegt auch in der Praxis ein Problem, denn die Krankenkassen haben das Recht, die Leistungen beim Zweifeld an der medinizinischen Notwendigkeit zu verweigern. Dann kann es sein, dass der Arzt bzw. das Krankenhaus auf den Behandlungskosten sitzen bleibt. Daher raten wir jedem Patienten, vorab mit seiner Krankenkasse entsprechend Kontakt auf zu nehmen.

Vergütungssätze für den Arzt / Klinik

Der Bewertungsausschuss hat mittlerweile bekannt gegeben, was eine Klinik / Facharzt für die Durchführung des Eingriffes erhält - es ist nur ein Bruchteil von der Vergütung, welche er ohne einer Kassenübernahme erhält. Daher kann es ohne weiteres sein, dasss die Kosten, welche die Klinik oder Arzt erhält, nicht die entsprechenden Kosten deckt und somit der Eingriff nicht angeboten wird.

Zu den Vergütungssätzen

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