Liposuktion wird Kassenleistung bei Lipödem
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walter.maar -
18. Juli 2025 um 06:25 -
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Am 17. Juli 2025 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G‑BA) entschieden:
- Die Fettabsaugung (Liposuktion) wird eine unbefristete Regelleistung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
- Sie wird künftig für alle drei Stadien des Lipödems (I, II, III) zugelassen
- Außerdem darf die Behandlung nicht nur an den Beinen, sondern auch an den Armen erfolgen
Warum diese Änderung?
- Die Entscheidung beruht auf den Zwischenergebnissen der G-BA-Studie LIPLEG. Diese zeigen:
- Nach einem Jahr noch anhaltende Symptombesserung bei Patientinnen aller Stadien.
- Die positive Bewertung zeigt: Die Liposuktion ist mehr als nur ein kosmetischer Eingriff – sie ist eine medizinisch notwendige Therapie.
Welche Bedingungen gelten?
- Gesicherte Lipödem-Diagnose durch Fachärzt:innen (z. B. Dermatologie, Chirurgie, plastische Chirurgie) im 4-Augen-Prinzip
- Mindestens 6 Monate konservative Therapie (Kompression, Lymphdrainage, Bewegung) ohne ausreichende Besserung
- Gewichtsstabilität oder Gewicht reduzieren bei bestehender Adipositas. Kein hoher BMI oder Gewicht über 120 kg empfohlen, Maßnahmen zur Gewichtsreduktion gehören ggf. vor dem Eingriff
- Die Operation muss von zertifizierten Fachärzten durchgeführt werden (Erfahrung + Qualifikation) und gemäß einer Qualitätssicherungsrichtlinie erfolgen
Wann startet das Ganze?
- Die Beschlüsse treten nach rechtlicher Prüfung und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
- Ab voraussichtlich Januar 2026 wird die Liposuktion offiziell abrechnungsfähig sein – inklusive neuer EBM-Ziffern für alle Stadien
Quellen:
KBV - Fettabsaugung wird anerkannte Behandlungsmethode bei Lipödem
Liposuktion wird Kassenleistung | Presse und Politik
Über den Autor

Walter Maar
Geschäftsführer Moderne-Wellness.de
Seit 2003 Administrator vom Forum