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Liposuktion wird Kassenleistung bei Lipödem

  • walter.maar
  • 18. Juli 2025 um 06:25
  • 39 Mal gelesen
  • 0 Kommentare

Übersicht Behandlungen / OPs ❘ Fachärzte ❘ Infos ❘ Suche

Ein Lipödem ist eine krankhaft veränderte, meist symmetrische Fettverteilungsstörung, die fast ausschließlich Frauen betrifft. Es führt zu Schmerzen, Schwellungen und Bewegungseinschränkungen in Armen und/oder Beinen. Liposuktion bei Lipödem ist ab Juli 2025 Regelleistung für alle Stadien. Voraussetzung: konservative Therapie probiert, Diagnose gesichert, stabile Gewichtsverhältnisse.

Inhaltsverzeichnis [VerbergenAnzeigen]
  1. Warum diese Änderung?
  2. Welche Bedingungen gelten?
  3. Wann startet das Ganze?

Am 17. Juli 2025 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G‑BA) entschieden:

  • Die Fettabsaugung (Liposuktion) wird eine unbefristete Regelleistung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
  • Sie wird künftig für alle drei Stadien des Lipödems (I, II, III) zugelassen
  • Außerdem darf die Behandlung nicht nur an den Beinen, sondern auch an den Armen erfolgen

Warum diese Änderung?

  • Die Entscheidung beruht auf den Zwischenergebnissen der G-BA-Studie LIPLEG. Diese zeigen:
    • Nach einem Jahr noch anhaltende Symptombesserung bei Patientinnen aller Stadien.
  • Die positive Bewertung zeigt: Die Liposuktion ist mehr als nur ein kosmetischer Eingriff – sie ist eine medizinisch notwendige Therapie.

Welche Bedingungen gelten?

  1. Gesicherte Lipödem-Diagnose durch Fachärzt:innen (z. B. Dermatologie, Chirurgie, plastische Chirurgie) im 4-Augen-Prinzip
  2. Mindestens 6 Monate konservative Therapie (Kompression, Lymphdrainage, Bewegung) ohne ausreichende Besserung
  3. Gewichtsstabilität oder Gewicht reduzieren bei bestehender Adipositas. Kein hoher BMI oder Gewicht über 120 kg empfohlen, Maßnahmen zur Gewichtsreduktion gehören ggf. vor dem Eingriff
  4. Die Operation muss von zertifizierten Fachärzten durchgeführt werden (Erfahrung + Qualifikation) und gemäß einer Qualitätssicherungsrichtlinie erfolgen

Wann startet das Ganze?

  • Die Beschlüsse treten nach rechtlicher Prüfung und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
  • Ab voraussichtlich Januar 2026 wird die Liposuktion offiziell abrechnungsfähig sein – inklusive neuer EBM-Ziffern für alle Stadien


Quellen:

KBV - Fettabsaugung wird anerkannte Behandlungsmethode bei Lipödem

Liposuktion bei Lipödem wird für alle Stadien zur Regelleistung – Deutsches Ärzteblatt
www.aerzteblatt.de

Liposuktion wird Kassenleistung | Presse und Politik

Medizinische Versorgung von Frauen: Kostenerstattung für die Liposuktion beim Lipödem beschlossen! - Deutsche Gesellschaft für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie
Berlin, 17.07.2025 – „Heute ist ein großer Tag für uns alle!“, freut sich Priv.-Doz. Dr. med. Mojtaba Ghods, Sprecher der AG Lipödem der DGPRÄC. Elf Jahre…
www.dgpraec.de

Über den Autor

Walter Maar
Geschäftsführer Moderne-Wellness.de

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