s wird nur gesagt, dass der Arzt an einer
d immer abhängig vom Behandlungsaufwand - daher können diese immer erst nach einer Untersuchung genannt werden
4.) Achten Sie auf die Bezeichnungen - nur der Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie und Zusatz zur Facharztbezeichnung "Plastische Operationen" sind geschützt - alle anderen Bezeichnungen wie "Schönheitsmedizin", "Institut für Ästhetik" oder "Arzt für Ästhetik" sind ungeschützt
Ich hab jetzt noch mal auf der Seite geguckt, eine genaue Facharztausbildung wird nicht erwähnt. Es wird nur gesagt, dass der Arzt an einer Privatklinik für Ästhetische Medizin tätig war und mehr als 30000 ästhetische Behandlungen erfolreich durchgeführt hat. Die andere Ärztin war vorher in einer Privatpraxis für Haut und Lasermedizin. Es sind keine Chirurgen. Wenn ich jetzt alle sechs Monate nachspritzen lassen muss, wäre es vielleicht sinnvoller die Nase operativ zu korrigieren. Was muss man denn als Selbstzahler für so eine OP einrechen? Medizinsche Notwendigkeit ist bei mir nicht gegeben.