Brustverkleinerung zu billig??

  • Hallo!
    Wie vielleicht bereits erwähnt, ist es bald soweit mit meiner OP, eisernes Sparen machts möglich!
    Die Frage klingt vielleicht komisch, aber die OP kostet mich nur ca. 3500,-€. Habe bisher fast immer nur von teureren OPs gehört. Muss ich mir Sorgen machen? Der Arzt ist aber Facharzt für plastische Chirurgie, sogar Direktor der Abteilung in dem Krankenhaus, und Mitglied im VDPC. Hab ich einfach nur Glück, dass er sein Honorar nicht so hoch ansetzt wie viele andere?

    Brauche außerdem einen Rat, warum ich 2 Wochen Urlaub brauche, das ist bei uns verdammt schwer, "ohne Grund" Urlaub zu kriegen.. was kann ich sagen??

  • Hallo Nina,

    schön, dass es endlich so weit ist.

    Ein Kostenvoranschlag eines PC betrug für mich auch 3.000,- Euro.
    Damit war aber nur das Honorar für den PC abgedeckt.
    Der Krankenhausaufenthalt hätte für eine Nacht 250,- Euro gekostet,
    die Kosten für den Narkosearzt beliefen sich auf ca. 500-550,- Euro.

    Vielleicht musst du das auch noch seperat bezahlen?? oder du hast wirklich Glück und es ist ein Komplettangebot.
    Die Höhe des Honorars liegt ja auch daran, wieviel der Arzt noch "verdienen" möchte und das kann halt unterschiedlich ausfallen.

    Bzgl. Urlaub: wenn du nicht die Wahrheit erzählen kannst (was schade wäre) oder willst (was verständlich wäre), versuchs doch mit ner Ausrede, dass du dich zwei Wochen um irgendeine Verwandte im hohen Norden Deutschland kümmern musst, da die ins Krankenhaus muss und niemanden hat, der auf die Kinder aufpassen kann. Dann hast du auch gleich ein Argument, warum du nicht braungebrannt und total erholt aus deinem Urlaub zurückkehrst.

    Überleg dir auch, ob zwei Wochen reichen. Schwere körperliche Arbeit solltest du erst mal vermeiden. Aber nach zwei Wochen Urlaub, kann man ja auch mal ne Erkältung bekommen, mit der man nicht arbeiten gehen kann und sich erst mal ne Krankschreibung holen muss.

    Also alles Gute
    viele Grüße
    peukera

    • Offizieller Beitrag

    Noch ein Hinweis zu den Kosten:

    Seit 2006 hat sich hier sehr viel verändert. Mittlerweile macht es macht einen großen Unterschied, ob eine medizinisch notwendige Behandlung vorliegt. Erfolgen Eingriffe aus medizinischen Gründen, so fällt keine Mehrwertsteuer an - liegt keine medizinische Notwendigkeit vor, so muss die Klinik bzw. der Arzt die Mehrwertsteuer in Höhe von 19 % verrechnen.

  • Hallo,

    interessante Info. Wo kann man das denn nachlesen? In 01/2017 steht bei mir eine BVerkleinerung an, die ich selbst finanziere. Ein medizinisches Gutachten des plast. Chirurgen wurde vom MDK abgelehnt und so finanziere ich mir die Oeration selbst. Zum Streiten, evtl. Anwalt bzw. Sozialgericht einschalten habe ich keine Lust, außerdem sind die auch nicht kostenfrei.
    Würde mich über eine Rückmeldung freuen.

    Gruß Hanjin

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Hanjin,


    grundsätzlich sagt unser Finanzamt: "Alles, was die Krankenkasse bezahlt, ist medizinisch notwendig - alles andere ist nicht notwendig".


    Es gibt aber auch z. B. Privatpatienten, welche einen relativ großen Selbstbehalt haben oder Patienten, welche nicht den gerichtlichen Weg beschreiten wollen oder können. Hier wäre auch folgender Weg möglich (ist aber im Einzelfall zu klären): Ein extern Arzt muss den Eingriff als medizinisch notwendig beurteilen (z. B. Orthopäde) und entsprechend auch begründen warum, der Eingriff medizinisch bedingt ist.

    Viele Ärzte meiden diesen Weg, da er zusätzlich Arbeit verursacht. Grundsätzlich wäre er aber möglich (kommt aber auf den Ausgangsbefund an).

    Ich hoffe, ich konnte weiter helfen.


    Liebe Grüße

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