Narbenkorrektur nach Bruststraffung mit direkter Bestrahlung - Kosten?

  • Hallo Herr Dr. Scholz,

    wir hatten schon einmal Kontakt. Letztes Jahr habe ich eine erfolgreiche Bruststraffung auf eigene Kosten vornehmen lassen. Das Ergebnis ist prima, bis auf 2 ca. 3 cm lange Abschnitte in den Brustunterfalten, bei denen die Narben sehr wulstig geworden sind.
    Dies soll nun korrigiert werden. Daher habe ich mich in einem brustzentrum vorgestellt, der behandelnde Arzt hat die OP auch für ratsam erklärt und eine Empfehlung an meinen FA und meine KK geschickt.
    Nächste Woche bin ich zur Untersuchung bei meinem FA, der mir hoffentlich ebenfalls ein solches Schreiben bestätigt.
    Nichtsdestotrotz - der Gang zum med. Dienst wird mir bestimmt nicht erspart bleiben...
    Haben Sie hierzu Erfahrungswerte, ob KK in der Regel bereit sind, die Kosten für eine Narbenkorrektur zu übernehmen (in meinem Fall 2 Tage stationär und 1 Woche ambulante Bestrahlung)? Besonders, weil ich die BS ja selber bezahlt habe.
    Sollten diese Kosten nicht von meiner KK übernommen werden, mit welchen Summen müsste ich dann rechnen?
    Gibts sonst irgendwelche Tipps?
    Dermatix etc. habe ich benutzt, hat (Wahrscheinlich) auch geholfen, aber die beiden Stellen werden nicht besser. Das stört natürlich unheimlich beim BH tragen.

    Ich freu mich über ihre Info!
    Danke und einen schönen Abend,

    Sunny

  • Es wär echt klasse, wenn sich einer der Fachärzte meiner annehmen könnte ;o) Sonst steh ich auf dem Schlauch...Mittwoch gehts zum FA, der mir die Einweisung mit Diagnose etc. schreiben soll, wäre also gut zu wissen, was er schreiben soll. Wenn man ihm das nicht vorkaut, ist bei den meisten nach zwei Zeilen ja Schluss...

    Vielen Dank und einen schönen Wochenstart,

    Sunny

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Sunny,

    sorry, dass ich Ihren Beitrag übersehen habe....

    Am sinnvollsten ist es, wenn Sie mit dem Operateur Kontakt aufnehmen, der Ihre Bruststraffung vorgenommen hat.

    Haben Sie das Thema bei den Nachschauterminen angesprochen?

    Habe ich es richtig verstanden, dass Sie wegen den Narben woanders behandelt werden als bei der Bruststraffung?

    Liebe Grüsse

  • Hallo,

    Stimmt, die Korrektur sollo woanders gemacht werden, da ich die behandelnden Ärzte in der neuen Klinik einfach für "besser" halte und ich die Straffung sowieso selbst gezahlt habe. Daher sollte es der KK ja egal sein, wo die Korrektur gemacht werden soll, oder?
    Ich frag morgen auch nochmal meine FÄ, was sie dazu sagt. Und dann hoffe ich, dass ich schnell eine Kostenübernahme bekomme...

    Können Sie sonst was über die Kosten sagen???

    LIEBE GRÜSSE, Sunny

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Sunny,

    sorry, daß ich das so direkt sage:
    Normalerweise weiß der behandelnde Arzt, der es gemacht hat, am Besten, was zu tun ist, denn er weiß auch den gesamten Krankheitsverlauf.

    Ein Ärztehopping bringt immer zusätzliche Kosten, die nicht sein müssen.

    Ob die Krankenkasse solche Kosten übernimmt, halte ich - zumindest auf dem ehrlichen Wege - mehr als unwahrscheinlich, da Sie sich freiwillig dieser OP unterzogen haben. Wir raten unseren Patienten, sich vor der Operation Gedanken über event. Folgen zu machen und diese auch mit dem Behandler abzustimmen, da entsprechende Folgekosten entstehen können.

    Eine Narbenkorrektur bewegt sich meist im Preisrahmen zwischen EUR 300,- und EUR 1000,-.

    Ich würde an Ihrer Stelle erst einmal zu dem behandelnden Arzt gehen und mit ihm das Problem zu besprechen....

    Liebe Grüsse

    • Offizieller Beitrag

    Hier noch eine Ergänzung zu diesem Thema:

    Mittlerweile ist das Sozialgesetz überarbeitet worden:
    Treten nach einem medizinisch nicht notwendigen Eingriff, z. B. nach einer Schönheitsoperation oder einem plastisch ästhetische Eingriff, Komplikationen oder Krankheiten auf, dürfen die Krankenkassen den patienten in angemessener Höhe an den Kosten beteiligen und das Krankengeld unter Umständen sogar ganz versagen (§52, Abs. 2 SGB V).

    Diese Regelung gilt für alle medizinische nicht notwendige Operationen, Tätowierungen oder Piercings.

    Leistungsbeschränkung der Krankenkassen bei Selbstverschulden (§ 52 Abs. 2 SGB V)

    "Haben sich Versicherte eine Krankheit durch eine medizinisch nicht indizierte ästhetische Operation [...] zugezogen, hat die Krankenkasse die Versicherten in angemessener Höhe an den Kosten zu beteiligen und das Krankengeld für die Dauer dieser Behandlung ganz oder teilweise zu versagen oder zurückzufordern".

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