Faltenbehandlung von Kosmetikerin

    • Offizieller Beitrag

    Kosmetikerinnen dürfen keine Faltenunterspritzungen vornehmen. Das hat das Verwaltungsgericht Trier am 23. Januar 2003 verfügt. Es wies damit die Klage einer Kosmetikerin ab, die Faltenlifting mit dem Hyaluronsäure-Präparat "Restylane" vorgenommen hatte.

    Trotz dieses Urteils kommt den Präsidiumsmitgliedern der Vereinigung der Deutschen Plastischen Chirurgen (VDPC) und der Vereinigung der Deutschen Ästhetisch-Plastischen Chirurgen (VDÄPC) immer wieder zu Ohren, dass Kosmetikerinnen sich nicht an dieses Urteil halten. Deshalb weisen die beiden Facharzt-Verbände mit dieser Pressemeldung noch einmal auf die Argumentation des Gerichtes hin:

    Das Trierer Verwaltungsgericht ist der Meinung, dass die von der Klägerin angebotene Faltenunterspritzung mit Hyaluronsäure oder anderen Substanzen Heilkunde ist. Eine Tätigkeit auf dem Gebiet der Heilkunde setzt medizinische Fachkenntnisse voraus und birgt die Gefahr gesundheitlicher Schädigungen. Unter diesen Voraussetzungen fallen rein kosmetischen Zwecken dienende Eingriffe unter den Begriff der Heilkunde und unterliegen daher dem Gesetz nach einer entsprechenden Erlaubnis.

    So erfordere die von der Klägerin durchgeführten Behandlungen medizinische Kenntnisse, urteilte das Gericht. Die Unterspritzung von Falten verlange neben dem Wissen um die bei der Verabreichung von Injektionen regelmäßig zu beachtenden Anforderungen an Desinfektion und Hygiene auch anatomische Kenntnisse über den Aufbau der Haut und den Verlauf der Nerven, Muskeln und Blutgefäße im Gesicht sowie die Durchführung einer Anamnese zur Verminderung der Allergierisiken.

    In praktischer Hinsicht müsse die Befähigung zum sicheren Ansetzen und Führen der Spritzen bestehen, da eine subkutane Injektion angesichts der gerade im Gesichtsbereich sehr dünnen Haut eine ruhige Hand voraussetze. Faltenunterspritzungen durch Unbefugte seien mit nicht unbeträchtlichen Gesundheitsgefährdungen für die Behandelten verbunden. Dies könnten Rötungen, Schwellungen, Entzündungs- und Abstoßreaktionen, Herpesbildung, Ablagerungen sowie Nervenverletzungen sein. Zu den Ärzten der Vereinigung der Deutschen Ästhetisch-Plastischen Chirurgen (VDÄPC) kommen immer wieder unzufriedene Patienten und Patientinnen mit Komplikationen nach Faltenunterspritzungen durch Kosmetikerinnen, die sich nicht an die Gesetzeslage halten.

    Weiterhin sind in einer wissenschaftlichen Studie Nachweise einer Antikörperbildung und Allergisierung gegen die Substanzen gefunden und Monate später Anzeichen chronischer Entzündungen festgestellt worden. Außerdem besteht das Risiko von Infektionen mit Narbenbildung und die Gefahr eines anaphylaktischen allergischen Schocks, der innerhalb kürzester Zeit zum Tode führen kann und daher sofortige ärztliche Gegenmaßnahmen erfordert. Das Gericht führte weiter aus: "Weiterhin müsse der Behandlung eine ärztliche Anamnese vorausgehen, da bei Kontraindikationen wie etwa Hautkrankheiten eine Faltenunterspritzung nicht durchgeführt werden dürfe."

    Nach alledem handelt es sich bei der Durchführung von Faltenunterspritzungen um Ausübung von Heilkunde, die einer Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 HeilpraktG bedarf. Aus diesem Grunde wurde der Klägerin, die über eine erforderliche Erlaubnis nicht verfügt, die Fortsetzung ihrer Tätigkeit, Falten zu unterspritzen, untersagt.

    Wir empfehlen daher:
    Finger weg von der Faltenunterspritzung bei der Kosmetikerin!

  • Hallo!

    Bei einer in unserer Stadt ansässigen Heilpraktikerin wird die Faltenunterspritzung angeboten. Ich hatte bereits einen Beratungstermin wegen meiner Naso-labial Falten. Sie sagte sie bräuchte drei Sitzungen zu je 150 Euro.
    Meine Frage: wie sicher ist es bei einer Heilpraktikerin und ist der Preis in Ordnung???

    Gruß Tanja

  • Hallo Tanja,

    kommt doch auf das Gleiche raus..;o)

    das sind 450 Euro...dafür kannst du fast zu einem guten Arzt gehen.
    Ich würde mir weder von einer Kosmetikerin, noch weniger von einem Heilpraktiker Falten unterspitzen lassen.

    Liebe Grüße
    Sabine

  • Also, eine Faltenbehandlung, bei der es sich um eine Unterspritzung mit Hyaluronsäure oder Botox handelt, darf tatsächlich nur von einem Facharzt durchgeführt werden. Von daher sollte man sich vorher ausführlich informieren, in wessen Hände man sich begibt.


    Viel Glück!

Jetzt mitmachen!

Sie haben Fragen rund um Ästhetische Plastische Chirurgie? Oder Sie wollen Beiträge kommentieren oder Ihre Erfahrung mit anderen teilen?

Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!