Nicht immer ist es möglich, einen Eingriff oder eine Behandlung im Bereich der Plastischen und Ästhetischen Chirurgie auf einmal zu bezahlen. Mit unserem Finanzierungspartner können Sie sich hochwertige Behandlungen leisten und behalten dabei Ihre finanziellen Freiräume. Erfahren Sie mehr über die Ratenzahlung bzw. Finanizerung Ihrer Operation
Wenn Sie Ihren anstehenden plastisch ästhetischen Eingriff gerne in günstigen, monatlich gleich bleibenden Raten finanzieren lassen möchten, so können wir Ihnen günstige Konditionen anbieten.
Hier haben wir häufig gestellte Fragen zur Finanzierung aufgeführt.
Der Ablauf ist wie folgt:
1.) Feststellung des Behandlungsumfanges
Um die genaue Finanzierungssumme fest zu stellen, muss der Behandlungsumfang definiert werden. Daher ist es sinnvoll, wenn Sie vor Antragsstellung Ihren Beratungstermin wahrgenommen haben.
2.) Antrag
Sie können unsere kostenlose Online-Prüfung durchführen
3.) Kreditvertrag
Nachdem der genaue Kostenrahmen fest steht und die Vorabprüfung abgeschlossen ist, erstellen wir den Kreditvertrag und senden Ihnen diesen auf dem Postweg. Sie erhalten ein individuelles Kreditangebot, welchem Sie zustimmen müssen (natürlich nur, wenn Sie den Eingriff durchführen lassen wollen). Nach der Rücksendung der erforderlichen Unterlagen kann der Eingriff durchgeführt werden.
Nein. Sie können auch einen Teil der Behandlungskosten selbst bezahlen und die Differenz finanzieren.
Die ärztliche Dienstleistung ist eine eigene Dienstleistung und hat mit der Finanzierung nichts zu tun. Daher werden die Kosten separat abgerechnet und sind direkt bei der Beratung an den betreffenden Arzt / Behandler zu bezahlen.
Wir können Ihnen auch Finanzierungsvarianten ohne Schufa-Prüfung anbieten.
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Sie müssen mindestens die Volljährigkeit erreicht haben (mind. 18 Jahre).
Die Vorabprüfung erfolgt in der Regel bei der Online-Variante sofort. Für die gesamte Abwicklung planen Sie bitte 1 Woche ein, da die Orginalunterschriften auf dem Postweg versendet werden müssen.
Ja. Eine Genehmigung ist abhängig von Ihrer Bonität und wird von unserer Kooperationsbank geprüft.
Als Einkommen werden folgende Einkünfte berücksichtigt:
Mindestens seit 3 Monaten.
Grundsätzlich ja - als Einkommensnachweis gilt der letzte Steuerbescheid. Im Einzelfall werden noch zusätzlich Kopien Ihrer Kontoauszüge benötigt.
Für die Vorabprüfung genügt es, wenn Sie uns den Vorabantrag faxen - bitte fügen Sie eine Kopie des Personalausweises / Reisepasses bei. Falls Sie kein Faxgerät besitzen, so können Sie Ihren Antrag und Ihr Legitimationsdokument (Aufweis, Reisepass) auch mit photografieren und uns per E-Mail übermitteln.
Ja.
Kreditnehmer und zu behandelnde Person müssen nicht identisch sein. Die Finanzierung kann z. B. auf den Lebenspartner / Eltern / Geschwister lauten und Sie werden behandelt.
Nein - eine Alternative wäre, als Kreditnehmer eine andere Person ein zu setzen (z. B. Geschwister, Eltern, Lebenspartner). Kreditnehmer und zu behandelnde Person können differenzieren.
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Hier wird im Einzelfall entschieden. Grundsätzlich sollte aber die Finanzierungsdauer kürzer als die Restlaufzeit Ihres Arbeitsvertrages sein.
Die Aufenthaltsgenehmigung muss mindestens so lange gültig sein, wie die Laufzeit des Kreditvertrages ist.
Sie haben Fragen, wollen mehr über die Finanzierungsmöglichkeiten erfahren oder einen Beratungstermin vereinbaren? Mehr Informationen zu den Behandlungsmethoden, Risiken, Heilungsverlauf, anfallende Kosten bzw. Preise, etc. und Terminvereinbarung für Ihre Schönheitsoperation vom erfahrenen Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie: