Finanzierung / Ratenzahlung Ihrer Operation

Nicht immer ist es möglich, einen Eingriff oder eine Behandlung im Bereich der Plastischen und Ästhetischen Chirurgie auf einmal zu bezahlen. Mit unserem Finanzierungspartner können Sie sich hochwertige Behandlungen leisten und behalten dabei Ihre finanziellen Freiräume. Erfahren Sie mehr über die Ratenzahlung bzw. Finanizerung Ihrer Operation

Finanzierung Schönheitsoperation

Wenn Sie Ihren anstehenden plastisch ästhetischen Eingriff gerne in günstigen, monatlich gleich bleibenden Raten finanzieren lassen möchten, so können wir Ihnen günstige Konditionen anbieten.

Ihre Vorteile mit unserem Programm

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei Arbeitnehmern, Rentnern, Auszubildenden und Studenten:
  • Das unterschriebene Anfrageformular
  • Ggf. Aufenthaltstitel
  • EC-Karte Vorder- und Rückseite
  • Personalausweis/ Reisepass Vorder- und Rückseite
  • Ab 7.500 € die letzte Gehalts/ -Lohnabrechnung
Bei Selbstständigen und Freiberuflern:
  • Das unterschriebene Anfrageformular
  • EC-Karte/ Kreditkarte Vorder- und Rückseite
  • Personalausweis/ Reisepass Vorder- und Rückseite
  • Bis 7.500 € Nachweis über 1 Jahr Selbstständigkeit
  • Ab 7.500 € Nachweis über 2 Jahre Selbstständigkeit
  • Ab 7.500 € Aktueller Einkommensnachweis (Einkommenssteuerbescheid, BWA)
  • Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug

Häufig gestellte Fragen zur Finanzierung

Hier haben wir häufig gestellte Fragen zur Finanzierung aufgeführt.

Wie ist der Ablauf der Finanzierung für Ihre Schönheitsoperation?

Der Ablauf ist wie folgt:
1.) Feststellung des Behandlungsumfanges
Um die genaue Finanzierungssumme fest zu stellen, muss der Behandlungsumfang definiert werden. Daher ist es sinnvoll, wenn Sie vor Antragsstellung Ihren Beratungstermin wahrgenommen haben.

2.) Antrag
Sie können unsere kostenlose Online-Prüfung durchführen

3.) Kreditvertrag
Nachdem der genaue Kostenrahmen fest steht und die Vorabprüfung abgeschlossen ist, erstellen wir den Kreditvertrag und senden Ihnen diesen auf dem Postweg. Sie erhalten ein individuelles Kreditangebot, welchem Sie zustimmen müssen (natürlich nur, wenn Sie den Eingriff durchführen lassen wollen). Nach der Rücksendung der erforderlichen Unterlagen kann der Eingriff durchgeführt werden.

Muss ich den gesamten Betrag finanzieren?

Nein. Sie können auch einen Teil der Behandlungskosten selbst bezahlen und die Differenz finanzieren.

Muss ich das Beratungshonorar bezahlen, wenn meine Finanzierung nicht genehmigt wird?

Die ärztliche Dienstleistung ist eine eigene Dienstleistung und hat mit der Finanzierung nichts zu tun. Daher werden die Kosten separat abgerechnet und sind direkt bei der Beratung an den betreffenden Arzt / Behandler zu bezahlen.

Schufaauskunft

Wir können Ihnen auch Finanzierungsvarianten ohne Schufa-Prüfung anbieten.

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Mindestalter 18 Jahre

Sie müssen mindestens die Volljährigkeit erreicht haben (mind. 18 Jahre).

Wie lange dauert die Prüfung bzw. die Abwicklung?

Die Vorabprüfung erfolgt in der Regel bei der Online-Variante sofort. Für die gesamte Abwicklung planen Sie bitte 1 Woche ein, da die Orginalunterschriften auf dem Postweg versendet werden müssen.

Benötige ich ein festes Einkommen, damit ich auf Raten bezahlen kann?

Ja. Eine Genehmigung ist abhängig von Ihrer Bonität und wird von unserer Kooperationsbank geprüft.

Was gilt als Einkommen?

Als Einkommen werden folgende Einkünfte berücksichtigt:

  • Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit
  • Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit
  • Kapitalerträge
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • dauerhafte Renten
Nicht berücksichtigt werden:
  • Bonuszahlungen
  • Spesen
  • Unterhaltszahlungen
  • Kindergeld und Elterngeld
  • Krankengeld
  • Wohngeld oder ähnliche soziale Leistungen
  • freiwillige Zuwendungen von Dritten
  • Mietzahlungen von nahen Verwandten

Wie lange muss ich bei meinem Arbeitgeber beschäftigt sein?

Mindestens seit 3 Monaten.

Ich bin selbständig - kann ich meine Operation finanzieren lassen?

Grundsätzlich ja - als Einkommensnachweis gilt der letzte Steuerbescheid. Im Einzelfall werden noch zusätzlich Kopien Ihrer Kontoauszüge benötigt.

Welche Dokumente Benötige ich für die Finanzierung?

Für die Vorabprüfung genügt es, wenn Sie uns den Vorabantrag faxen - bitte fügen Sie eine Kopie des Personalausweises / Reisepasses bei. Falls Sie kein Faxgerät besitzen, so können Sie Ihren Antrag und Ihr Legitimationsdokument (Aufweis, Reisepass) auch mit photografieren und uns per E-Mail übermitteln.

Sind vorzeitige Zahlungen oder Sondertilgungen möglich?

Ja.

Ich habe kein regelmäßiges Einkommen. Wie kann ich finanzieren?

Kreditnehmer und zu behandelnde Person müssen nicht identisch sein. Die Finanzierung kann z. B. auf den Lebenspartner / Eltern / Geschwister lauten und Sie werden behandelt.

Ich habe eine negative Schufa-Auskunft. Kann ich die Kosten für meine Operation finanzieren?

Nein - eine Alternative wäre, als Kreditnehmer eine andere Person ein zu setzen (z. B. Geschwister, Eltern, Lebenspartner). Kreditnehmer und zu behandelnde Person können differenzieren.

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Ich habe einen Zeitarbeitsvertrag. Kann ich dann finanzieren?

Hier wird im Einzelfall entschieden. Grundsätzlich sollte aber die Finanzierungsdauer kürzer als die Restlaufzeit Ihres Arbeitsvertrages sein.

Ich habe eine Aufenthaltsgenehmigung - wie lange muss diese noch gültig sein?

Die Aufenthaltsgenehmigung muss mindestens so lange gültig sein, wie die Laufzeit des Kreditvertrages ist.

Weitere Infos Finanzierung bzw. Ratenzahlung Ihrer Schönheitsoperation beim Facharzt

Sie haben Fragen, wollen mehr über die Finanzierungsmöglichkeiten erfahren oder einen Beratungstermin vereinbaren? Mehr Informationen zu den Behandlungsmethoden, Risiken, Heilungsverlauf, anfallende Kosten bzw. Preise, etc. und Terminvereinbarung für Ihre Schönheitsoperation vom erfahrenen Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie:

Weitere Informationen:

Allgemeine Hinweise:

Wir können auf unserer Internetseite nur allgemeine Hinweise zu Ihrer Behandlung bzw. Schönheitsoperation geben. Unser Bestreben ist, so umfangreich wie möglich zu informieren. Eine individuelle und zuverlässige Aussage / Diagnose / Therapieempfehlung kann nur nach einer Untersuchung durch einen Facharzt getroffen werden.

Beratungen und Voruntersuchungen sind ärztliche Leistungen, welche nach dem Heilmittelwerbegesetz gemaß der Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet werden müssen (Kosten für Beratung und Voruntersuchung)

Unsere Quellen und Autoren:

Die fachlichen Inhalte wurden durch unser langjährig erfahrenes und hoch qualifiziertes Fachärzteteam erstellt und auf dem aktuellen Stand gehalten. Weitere Quellen sind die Fachgesellschaften bzw. Fachvereinigungen im Bereich der Ästhetischen Plastischen Chirurgie (Fachvereinigungen und Fachverbände)

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