Nochmal Thema Krankmeldung

  • Hallo,
    ich habe den Beitrag zum Thema Krankmeldung nach einer BV gelesen und klar ist, das es kein med. notwendiger Eingriff ist und man dafür Urlaub nimmt.
    Was wäre, wenn man dann kurze Zeit später Beschwerden bekommt und ggf. wieder operiert werden muß?
    Dann müßte es doch unter"med. notwendig"laufen, oder kann es trotzdem zu Schwierigkeiten mit dem Arbeitgeber führen, weil es ja im Grunde auf einer freiwilligen OP beruht?

    Schönes WE,
    Gruß Little

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Littlesister,

    das ist eine gute Frage, die leider nur ein Rechtsanwalt beantworten kann.

    Es kann aber grundsätzlich zu Konflikten kommen - auch wenn Ihr Arbeitgeber auf der Krankmeldung keinen Befund ersehen kann.

    Ich werde nächste Woche nachfassen, ob ich etwas für Sie in Erfahrung bringen kann und werde wieder auf Sie zukommen.

    Liebe Grüsse

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