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Schweißdrüsenabsaugung
- was muss vor der Operation beachtet werden?
 
Die richtige Vorbereitung zur OP ist ein Faktor, der
Hilft, Komplikationen zu vermeiden.
Wie finde ich den richtigen Arzt für meine
Schweißdrüsenabsaugung bzw. welche Qualifikation solte der Facharzt besitzen?
Die Arztwahl ist eine sehr wichtige Entscheidung.
Daher wählen wir unsere Ärzte sehr sorgfältig aus.
Alle bei uns angeschlossenen spezialisierten
Fachärzte für Plastische Chirurgie müssen unser
Mindestanforderungsprofil erfüllen. Dieses wird regelmäßig überprüft.
Dieses Profil enthält folgende Mindestvoraussetzungen:
Ausbildung zum Facharzt
für Plastische
und Ästhetische Chirurgie
Der Facharzt für Plastische Chirurgie bzw.
Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie ist
ein anerkannter Facharzt. Zum Ausbildungsumfang gehört die ästhetische
Chirurgie, die Rekonstruktive Chirurgie (=wiederherstellende Chirurgie
z. B. nach Unfällen oder Tumoroperationen), die Verbrennungschirurgie
und die Handchirurgie. Fachärzte für Plastische Chirurgie
lernten innerhalb ihrer 6-jährigen Ausbildung, wie große
oder schwierige Fehlbildungen bzw. Unfallschäden wiederhergestellt
werden können (z. B. Hautschäden nach Verbrennungen beheben,
Ohren aus Knorpelteilen nachbilden, Brustwiederaufbau nach Tumoroperationen,
etc.).
Der Titel "kosmetischer Chirurg, ästhetischer
Chirurg oder Schönheitschirurg" ist ungeschützt. So mancher
Gynäkologe, Dermatologe oder Allgemeinarzt wechselte sein
Praxisschild aus und ersetzte es durch ein Schild mit dem Titel "ästhetische
Chirurgie, ästhetische Medizin oder Schönheitschirurg".
Jahrelange Erfahrung in leitender Funktion
Es ist wie in jedem Beruf – nur jahrelange
Erfahrung sorgt für die notwendige Routine und Sicherheit.
Daher achten wir darauf, dass jeder unserer angeschlossenen Fachärzte
mindestens 6 Jahre in leitender Funktion (z. B. Oberarzt, Chefarzt,
etc.) tätig war. Dies sorgt auch dafür, dass ein Arzt
lernt, für eine Abteilung die Verantwortung zu übernehmen.
Spezialisierung auf Teilbereiche der Ästhetischen Chirurgie
Nicht jeder Arzt kann alle Behandlungen sehr gut.
Daher muss eine Spezialisierung auf die Eingriffe nachgewiesen
werden.
Beratung vom Operateur
Es geht um Sie! Daher muss
der Operateur genau wissen, was Sie sich vorstellen. Dies wird
in einem kostenfreien Beratungstermin mit dem ärztlich machbaren abgeglichen. Entsprechend
kann Ihnen der Operateur auch genau sagen, welche Gefahren, Komplikationen
bzw. Möglichkeiten bestehen, so dass Sie für sich überlegen
können, ob der Eingriff für Sie in Frage kommt. Das Beratungsgespräch
muss frühzeitig erfolgen, so dass Sie genügend Bedenkzeit
haben und alle offenen Fragen vor der Behandlung klären können.
Nur so ist in unseren Augen eine vertrauensvolle Zusammenarbeit
zwischen Patient und Operateur möglich.
Regelmäßige
Weiterbildung des Operateurs und des Personals
Nichts ist so stetig wie die
Veränderung – daher
müssen alle unsere Fachärzte für Plastische Chirurgie eine regelmäßige Weiterbildung nachweisen.
Und das nicht nur für sich – sondern auch für das
Personal.
Vollmitglied in der Deutschen
Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen
(DGPRÄC – ehemals Vereinigung der Deutschen Plastischen
Chirurgen)
Die Deutsche Gesellschaft der
Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen, kurz DGPRÄC,
ist offizieller Vertreter der deutschen Plastischen Chirurgie
und vertritt die allgemeinen und berufspolitischen Interessen
der Plastischen Chirurgie.
Zweck und Aufgabe der DGPRÄC ist die Entwicklung und Erhaltung
der Plastischen Chirurgie in Deutschland als selbständige
Monospezialität. Dazu gehört:
• Die Förderung der Plastischen Chirurgie in praktischer
und wissenschaftlicher Hinsicht.
• Die Forschung und Entwicklung von Techniken, Methoden
und Fähigkeiten.
• Sicherung und Entwicklung der Ausbildung zum Plastischen
Chirurgen.
• Etablierung von Qualitätsstandards der Plastischen
Chirurgie.
• Weiterbildung zum Facharzt der Plastischen Chirurgie,
was die Qualifizierung der Mitglieder auf breiter Basis ermöglicht.
• Ärztliche Fortbildung von ausgebildeten Fachärzten,
zur Sicherung der Qualität der DGPRÄC-Mitglieder.
Die DGPRÄC ist Mitglied
im internationalen Dachverband der Plastischen Chirurgen, der
International Confederation of Plastic, Reconstructive and Aesthetic
Surgery IPRAS.
Im DGPRÄC gibt es unterschiedliche Mitgliedsarten.
Jeder unsere Fachärzte für Plastische Chirurgie muss Vollmitglied der DGPRÄC sein.
Hochwertige und moderne OP-Ausstattung
Alle unsere angeschlossenen
Fachärzte für Plastische Chirurgie müssen einen hochwertigen
und modernen OP nachweisen. Dies sorgt für die notwendige
Sicherheit, wenn während des Eingriffs eine Komplikation entstehen
würde.
Regelmäßige
Kontrolle der Sicherheitsvorkehrungen
Was nutzen Sicherheitsvorkehrungen,
wenn Sie nicht funktionstüchtig sind? Daher müssen alle angeschlossenen
Partner regelmäßig ihre Sicherheitsvorkehrungen überprüfen.
Hohe Patientenzufriedenheit
und Qualitätskontrolle
In der Ästhetik geht es nicht nur um das
operative Ergebnis – es geht in unseren Augen vielmehr darum,
dass Sie sich in Ihrer Haut wohler fühlen. Daher ist für
uns eine hohe Patientenzufriedenheit wichtig. Hierzu müssen
bei jedem unserer Partner entsprechende Qualitätskontrollen
nachgewiesen werden.
Dies ist nicht nur im operativen
Bereich so – sondern
es geht auch darum, wie z. B. der Operateur auch außerhalb
der Sprechzeiten, z. B. für eventuelle Komplikationen erreichbar
ist, wie schnell auf Anfragen reagiert wird, dass umfangreiche
Nachkontrollen nach der Operation durchgeführt werden, dass
umfangreiche Beratungsgespräche durchgeführt werden,
etc.
Haftpflichtversicherung
auch für Ästhetische
Eingriffe
Jeder unserer spezialisierten
Fachärzte muss
uns eine Arzthaftpflichtversicherung nachweisen, die auch ästhetische
Eingriffe beinhaltet.
Kostentransparenz und Inklusiv-Angebote
Oft sitzt der Teufel im Detail.
Sie müssen
vor der Operation genau wissen, was im Bereich Kosten auf Sie zukommt
(inkl. Mieder, eventuelle Anästhesiekosten, etc.).
Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und Verwendung
international anerkannter Methoden
Jeder unserer Partner ist verpflichtet,
gesetzliche Vorgaben einzuhalten und unzulässige Werbung zu unterlassen
(z. B. Werbung ohne vorher-nachher-Bilder, unzulässige Werbeaussagen
wie z. B. "Schlanker in 2 Stunden" etc.)
Weiterhin verpflichtet sich
jeder Partner, nur international anerkannte Behandlungsmethoden
zu verwenden, so dass Ihr Risiko möglichst minimiert wird.
All diese Punkte werden vor Beginn
und während
der Kooperation durch regelmäßige Kontrollen überprüft.
Ich habe meinen Arzt ausgewählt und mich
für einen Eingriff entschieden. Was muss ich direkt vor der Schweißdrüsenabsaugung
beachten?
Da der Eingriff in lokaler Anästhesie durchgeführt
wird, so können und sollten Sie vor dem Eingriff auch etwas essen.
Sie sollten am Vorabend vor dem Eingriff die Achseln
entsprechend rasieren.
Vermeiden Sie in den Tagen vor der Operation den Konsum
von Alkohol und entsprechend berauschenden Mitteln und reduzieren Sie
den Tabakkonsum.
Nehmen Sie blutverdünnende Medikamente,
so sprechen Sie unbedingt mit Ihrem Behandler!
Weiterhin sollte vor der Operation
ein Blutbild erstellt werden, so dass event. Entzündungen bzw. Blutgerinnungsstörungen
erkannt werden.
Mindestens 24 Stunden vor der Operation
muss die Aufklärung
durch den Behandler erfolgen. Das hierzu notwendige Formblatt mit den
Aufklärungshinweisen etc. muss Ihnen ausgehändigt worden sein.
Weiterhin müssen die entsprechenden Fragen in dem Fragebogen entsprechend
mit Ihnen besprochen und beantwortet sein.
Auf
Wunsch vermitteln wir Ihnen auch eine individuelle Finanzierung (Details).
Unsere spezialisierten Fachärzte für Plastische
Chirurgie finden Sie in:
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