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Brustverkleinerung - zahlt die Krankenkasse?

Die Kosten für medizinisch bedingte Brustverkleinerungen werden event. von der Krankenkasse übernommen. Medizinisch bedingt heißt in der Regel, dass eine Erkrankung oder Fehlbildung - sprich eine enormes und beeinträchtigendes Missverhältnis zwischen Körperstatur und Brustgröße - vorliegt. Dies wird immer im Einzelfall von der Krankenkasse entschieden.

Es ist anzuraten, als erstes mit der Krankenkasse Kontakt auf zu nehmen, da in der Regel ein Gutachter des Medizinischen Dienstes ein entsprechendes Gutachten für die Krankenkasse erstellt. Dieses Gutachten bildet in der Regel die Grundlage der Entscheidung der Krankenkasse. Erfahrungsgemäß liegt das notwendige Reduktionsgewicht bei mind. 500 Gramm je Seite (entspricht 2 Stück Butter je 250 Gramm je Seite).

Wird eine Brustverkleinerung aus ästhetischen Gründen durchgeführt, so sind die Kosten in der Regel durch die Patientin selbst zu tragen.


 

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Informationshotline und kostenfreier Beratungstermin für Ihre Brustverkleinerung:
0800 / 678 45 65


 


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