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Fragen und Antworten Bruststraffung

Wann ist eine Bruststraffung sinnvoll?

Für viele Frauen wirken erschlaffte Brüste auf die Psyche. Eine Bruststraffung kann dies korrigieren.


Wer übernimmt die Kosten für eine Bruststraffung?

In den meisten Fällen wird eine Bruststraffung nicht als Kassenleistung anerkannt. Daher müssen Sie selbst die Kosten für die Behandlung tragen.

Was sollte vor der Bruststraffung beachtet werden?

Wenn Sie z. B. eine Diät durchführen wollen, dann ist es ratsam, dies vor der Operation zu tun. Führen Sie dies erst nach der Operation durch, so führt dies erneut zu einer Erschlaffung der Brust.

Die Bruststraffung sollte erst nach Abschluss der Familienplanung durchgeführt werden, da sich die Brust in der Schwangerschaft verändert. Besteht in absehbarer Zeit kein Kinderwunsch, so kann die Bruststraffung auch bei jüngeren Patientinnen durchgeführt werden. Weitere Informationen zum Thema Vorbereitung Bruststraffung.


Wie hoch sind die Erfolgsaussichten einer Bruststraffung?

Bei der Bruststraffung werden die Brüste in Form und Größe angepasst. Es werden sehr kleine und unauffällige Narben bei der Behandlung hinterlassen. Die Erfolgsaussichten hängen individuell von den Voraussetzungen ab, da eine Bruststraffung eventuell mit anderen Behandlungsmethoden kombiniert werden muss, um ein optimales Ergebnis zu erzielen.

Wir informieren Sie gerne bei einem persönlichen Beratungsgespräch über Ihre individuellen Möglichkeiten.

Was muss nach der Bruststraffung beachtet werden?

Nach dem Eingriff werden die Brüste durch einen Verband oder einen straff sitzenden BH gestützt und ruhig gestellt. In den ersten Wochen sollten sie diesen BH Tag und Nacht tragen, damit die Wunde entlastet wird und eine optimale Narbenbildung möglich wird.

Der Zeitpunkt, an dem Sie wieder Sport treiben oder ins Solarium oder Sauna gehen können, richtet sich nach Umfang und Ausmaß der Behandlung und wird individuell festgelegt.

Weiterhin sollten Sie die Anweisungen des Arztes genau befolgen, damit das Operationsergebnis nicht gefährdet wird. Nehmen Sie die Termine der Kontrolluntersuchungen war. Treten nach der Operation außergewöhnliche Reaktionen des Körpers auf (z. B. Fieber, anhaltende Schmerzen, etc.), so wenden Sie sich schnellstmöglichst an den behandelnden Arzt. Weitere Informationen zum Thema Nachsorge Bruststraffung.

Wie wird die Operation Bruststraffung durchgeführt?

Im Normalfall wird die Operation unter Vollnarkose durchgeführt. Die Brüste werden vor der Operation genau ausgemessen und der Schnittverlauf auf der Haut skizziert.

Über die unterschiedlichen Operationstechniken werden Sie in einem Beratungsgespräch informiert, da diese von vielen individuellen Faktoren abhängen. In den meisten Fällen werden narbensparende Operationstechniken eingesetzt. Weitere Informationen zum Thema Brustoperation Bruststraffung


Welche Komplikationen können bei einer Bruststraffung auftreten?

Trotz unserer umfangreichen Voruntersuchungen und der größten Sorgfalt können während oder nach der Operation vereinzelt Komplikationen auftreten. Während der Operation bestehen die normalen Operationsrisiken, über die Sie im Aufklärungsgespräch ausführlich informiert werden.

Nach der Operation kann es zu einer Nachblutung oder Hämatombildung (Bluterguss) kommen. Durch eine Wundinfektion kann sich die entsprechende Wundheilung verzögern.

Wenn Narben unter Spannung stehen, so kann es zu Störungen der Narbenbildung kommen. Daher sollten Sie unbedingt in den ersten beiden Wochen nach der Operation den entsprechenden Spezial-BH tragen.

Bei einigen Patienten kommt es vor, dass während der OP eine Geschwulst entdeckt wird. Diese kann sich als bösartig herausstellen. Unsere Fachärzte werden diese entsprechend entfernen und das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen. Weitere Informationen zum Thema Kompliaktion Bruststraffung


Wie lange dauert der stationäre Aufenthalt bei einer Bruststraffung?

Je nach Art und Umfang der Behandlung zwischen 1 und 3 Tage


Welche Ausbildung und Qualifikation haben unsere Fachärzte für Ihre Bruststraffung?

Alle unsere spezialisierten Fachärzte für Plastische Chirurgie müssen unser Mindestanforderungsprofil erfüllen. Dieses wird regelmäßig überprüft. Dieses Profil enthält folgende Mindestvoraussetzungen:

Ausbildung zum Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie

Der Facharzt für Plastische Chirurgie bzw. Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie ist ein anerkannter Facharzt. Zum Ausbildungsumfang gehört die ästhetische Chirurgie, die Rekonstruktive Chirurgie (=wiederherstellende Chirurgie z. B. nach Unfällen oder Tumoroperationen), die Verbrennungschirurgie und die Handchirurgie. Fachärzte für Plastische Chirurgie lernten innerhalb ihrer 6-jährigen Ausbildung, wie große oder schwierige Fehlbildungen bzw. Unfallschäden wiederhergestellt werden können (z. B. Hautschäden nach Verbrennungen beheben, Ohren aus Knorpelteilen nachbilden, Brustwiederaufbau nach Tumoroperationen, etc.).

Der Titel "kosmetischer Chirurg, ästhetischer Chirurg oder Schönheitschirurg" ist ungeschützt. So mancher Gynäkologe, Dermatologe oder Allgemeinarzt wechselte sein Praxisschild aus und ersetzte es durch ein Schild mit dem Titel "ästhetische Chirurgie, ästhetische Medizin oder Schönheitschirurg".

Jahrelange Erfahrung in leitender Funktion

Es ist wie in jedem Beruf – nur jahrelange Erfahrung sorgt für die notwendige Routine und Sicherheit. Daher achten wir darauf, dass jeder unserer angeschlossenen Fachärzte mindestens 6 Jahre in leitender Funktion (z. B. Oberarzt, Chefarzt, etc.) tätig war. Dies sorgt auch dafür, dass ein Arzt lernt, für eine Abteilung die Verantwortung zu übernehmen.
Spezialisierung auf Teilbereiche der Ästhetischen Chirurgie

Nicht jeder Arzt kann alle Behandlungen sehr gut. Daher muss eine Spezialisierung auf die Eingriffe nachgewiesen werden.
Beratung vom Operateur

Es geht um Sie! Daher muss der Operateur genau wissen, was Sie sich vorstellen. Dies wird in einem kostenfreien Beratungstermin mit dem ärztlich machbaren abgeglichen. Entsprechend kann Ihnen der Operateur auch genau sagen, welche Gefahren, Komplikationen bzw. Möglichkeiten bestehen, so dass Sie für sich überlegen können, ob der Eingriff für Sie in Frage kommt. Das Beratungsgespräch muss frühzeitig erfolgen, so dass Sie genügend Bedenkzeit haben und alle offenen Fragen vor der Behandlung klären können. Nur so ist in unseren Augen eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Patient und Operateur möglich.

Regelmäßige Weiterbildung des Operateurs und des Personals

Nichts ist so stetig wie die Veränderung – daher müssen alle unsere Fachärzte für Plastische Chirurgie eine regelmäßige Weiterbildung nachweisen. Und das nicht nur für sich – sondern auch für das Personal.

Vollmitglied in der Deutschen Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen (DGPRÄC – ehemals Vereinigung der Deutschen Plastischen Chirurgen)

Die Deutsche Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen, kurz DGPRÄC, ist offizieller Vertreter der deutschen Plastischen Chirurgie und vertritt die allgemeinen und berufspolitischen Interessen der Plastischen Chirurgie.
Zweck und Aufgabe der DGPRÄC ist die Entwicklung und Erhaltung der Plastischen Chirurgie in Deutschland als selbständige Monospezialität. Dazu gehört:
• Die Förderung der Plastischen Chirurgie in praktischer und wissenschaftlicher Hinsicht.
• Die Forschung und Entwicklung von Techniken, Methoden und Fähigkeiten.
• Sicherung und Entwicklung der Ausbildung zum Plastischen Chirurgen.
• Etablierung von Qualitätsstandards der Plastischen Chirurgie.
• Weiterbildung zum Facharzt der Plastischen Chirurgie, was die Qualifizierung der Mitglieder auf breiter Basis ermöglicht.
• Ärztliche Fortbildung von ausgebildeten Fachärzten, zur Sicherung der Qualität der DGPRÄC-Mitglieder.

Die DGPRÄC ist Mitglied im internationalen Dachverband der Plastischen Chirurgen, der International Confederation of Plastic, Reconstructive and Aesthetic Surgery IPRAS.

Im DGPRÄC gibt es unterschiedliche Mitgliedsarten. Jeder unsere Fachärzte für Plastische Chirurgie muss Vollmitglied der DGPRÄC sein.
Hochwertige und moderne OP-Ausstattung

Alle unsere angeschlossenen Fachärzte für Plastische Chirurgie müssen einen hochwertigen und modernen OP nachweisen. Dies sorgt für die notwendige Sicherheit, wenn während des Eingriffs eine Komplikation entstehen würde.

Regelmäßige Kontrolle der Sicherheitsvorkehrungen

Was nutzen Sicherheitsvorkehrungen, wenn Sie nicht funktionstüchtig sind? Daher müssen alle angeschlossenen Partner regelmäßig ihre Sicherheitsvorkehrungen überprüfen.

Hohe Patientenzufriedenheit und Qualitätskontrolle

In der Ästhetik geht es nicht nur um das operative Ergebnis – es geht in unseren Augen vielmehr darum, dass Sie sich in Ihrer Haut wohler fühlen. Daher ist für uns eine hohe Patientenzufriedenheit wichtig. Hierzu müssen bei jedem unserer Partner entsprechende Qualitätskontrollen nachgewiesen werden.

Dies ist nicht nur im operativen Bereich so – sondern es geht auch darum, wie z. B. der Operateur auch außerhalb der Sprechzeiten, z. B. für eventuelle Komplikationen erreichbar ist, wie schnell auf Anfragen reagiert wird, dass umfangreiche Nachkontrollen nach der Operation durchgeführt werden, dass umfangreiche Beratungsgespräche durchgeführt werden, etc.

Haftpflichtversicherung auch für Ästhetische Eingriffe

Jeder unserer spezialisierten Fachärzte muss uns eine Arzthaftpflichtversicherung nachweisen, die auch ästhetische Eingriffe beinhaltet.

Kostentransparenz und Inklusiv-Angebote

Oft sitzt der Teufel im Detail. Sie müssen vor der Operation genau wissen, was im Bereich Kosten auf Sie zukommt (inkl. Mieder, eventuelle Anästhesiekosten, etc.).

Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und Verwendung international anerkannter Methoden

Jeder unserer Partner ist verpflichtet, gesetzliche Vorgaben einzuhalten und unzulässige Werbung zu unterlassen (z. B. Werbung ohne vorher-nachher-Bilder, unzulässige Werbeaussagen wie z. B. "Schlanker in 2 Stunden" etc.)

Weiterhin verpflichtet sich jeder Partner, nur international anerkannte Behandlungsmethoden zu verwenden, so dass Ihr Risiko möglichst minimiert wird.

All diese Punkte werden vor Beginn und während der Kooperation durch regelmäßige Kontrollen überprüft.


Wodurch unterscheiden sich die Angebote für eine Bruststraffung?

Unsere Behandlungszentren erstellen Ihnen ein Komplettangebot ohne versteckte Nebenkosten. Oft werden die Nebenkosten zusätzlich abgerechnet. Diese Nebenkosten sind z. B.:

  • Narkose
  • Beratung
  • Verbandsmaterial bzw. Spezial-BH
  • Operationskosten
  • Krankenhausaufenthalt
  • Mehrwertsteuer

Weiterhin ist entscheidend, nach welcher Operationsmethode behandelt wird und wie groß der Operationsaufwand ist. Weitere Informationen Kosten Bruststraffung


Informationsmaterial zum Thema Bruststraffung

Informationshotline und kostenfreier Beratungstermin für Ihre Bruststraffung: 0800 / 678 45 65

Unsere spezialisierten Fachärzte für Plastische Chirurgie finden Sie in:

 

Lassen Sie sich von uns beraten oder fordern Sie weitere Informationen an

Informationshotline und kostenfreier Beratungstermin für Ihre Bruststraffung: 0800 / 678 45 65

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