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Fragen
und Antworten Bruststraffung

Wann
ist eine Bruststraffung sinnvoll?
Für viele Frauen wirken erschlaffte
Brüste auf die Psyche. Eine Bruststraffung kann dies korrigieren.
Wer
übernimmt die Kosten für eine Bruststraffung?
In den meisten Fällen wird
eine Bruststraffung nicht als Kassenleistung anerkannt. Daher
müssen Sie selbst die Kosten für die Behandlung tragen.
Was
sollte vor der Bruststraffung beachtet werden?
Wenn Sie z. B. eine Diät durchführen
wollen, dann ist es ratsam, dies vor der Operation zu tun. Führen
Sie dies erst nach der Operation durch, so führt dies erneut
zu einer Erschlaffung der Brust.
Die Bruststraffung sollte erst nach Abschluss der Familienplanung
durchgeführt werden, da sich die Brust in der Schwangerschaft
verändert. Besteht in absehbarer Zeit kein Kinderwunsch,
so kann die Bruststraffung auch bei jüngeren Patientinnen
durchgeführt werden. Weitere Informationen zum Thema Vorbereitung
Bruststraffung.
Wie
hoch sind die Erfolgsaussichten einer Bruststraffung?
Bei der Bruststraffung werden die
Brüste in Form und Größe angepasst. Es werden
sehr kleine und unauffällige Narben bei der Behandlung hinterlassen.
Die Erfolgsaussichten hängen individuell von den Voraussetzungen
ab, da eine Bruststraffung eventuell mit anderen Behandlungsmethoden
kombiniert werden muss, um ein optimales Ergebnis zu erzielen.
Wir informieren Sie gerne bei einem persönlichen Beratungsgespräch
über Ihre individuellen Möglichkeiten.
Was
muss nach der Bruststraffung beachtet werden?
Nach dem Eingriff werden die Brüste
durch einen Verband oder einen straff sitzenden BH gestützt
und ruhig gestellt. In den ersten Wochen sollten sie diesen BH
Tag und Nacht tragen, damit die Wunde entlastet wird und eine
optimale Narbenbildung möglich wird.
Der Zeitpunkt, an dem Sie wieder Sport treiben oder ins Solarium
oder Sauna gehen können, richtet sich nach Umfang und Ausmaß
der Behandlung und wird individuell festgelegt.
Weiterhin sollten Sie die
Anweisungen des Arztes genau befolgen, damit das Operationsergebnis
nicht gefährdet wird. Nehmen Sie die Termine der Kontrolluntersuchungen
war. Treten nach der Operation außergewöhnliche Reaktionen
des Körpers auf (z. B. Fieber, anhaltende Schmerzen, etc.),
so wenden Sie sich schnellstmöglichst an den behandelnden
Arzt. Weitere Informationen zum Thema Nachsorge
Bruststraffung.
Wie wird
die Operation Bruststraffung durchgeführt?
Im Normalfall wird die Operation
unter Vollnarkose durchgeführt. Die Brüste werden vor
der Operation genau ausgemessen und der Schnittverlauf auf der
Haut skizziert.
Über die unterschiedlichen
Operationstechniken werden Sie in einem Beratungsgespräch
informiert, da diese von vielen individuellen Faktoren abhängen.
In den meisten Fällen werden narbensparende Operationstechniken
eingesetzt. Weitere Informationen zum Thema Brustoperation
Bruststraffung
Welche
Komplikationen können bei einer Bruststraffung auftreten?
Trotz unserer umfangreichen Voruntersuchungen
und der größten Sorgfalt können während oder
nach der Operation vereinzelt Komplikationen auftreten. Während
der Operation bestehen die normalen Operationsrisiken, über
die Sie im Aufklärungsgespräch ausführlich informiert
werden.
Nach der Operation kann es
zu einer Nachblutung oder Hämatombildung (Bluterguss) kommen.
Durch eine Wundinfektion kann sich die entsprechende Wundheilung
verzögern.
Wenn Narben unter Spannung stehen, so kann es zu Störungen
der Narbenbildung kommen. Daher sollten Sie unbedingt in den ersten
beiden Wochen nach der Operation den entsprechenden Spezial-BH
tragen.
Bei einigen Patienten kommt es vor,
dass während der OP eine Geschwulst entdeckt wird. Diese
kann sich als bösartig herausstellen. Unsere Fachärzte
werden diese entsprechend entfernen und das weitere Vorgehen mit
Ihnen besprechen. Weitere Informationen zum Thema Kompliaktion
Bruststraffung
Wie
lange dauert der stationäre Aufenthalt bei einer Bruststraffung?
Je nach Art und Umfang der Behandlung
zwischen 1 und 3 Tage
Welche
Ausbildung und Qualifikation haben unsere Fachärzte für Ihre Bruststraffung?
Alle unsere spezialisierten
Fachärzte für Plastische Chirurgie
müssen unser Mindestanforderungsprofil erfüllen. Dieses
wird regelmäßig überprüft. Dieses Profil enthält
folgende Mindestvoraussetzungen:
Ausbildung
zum Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie
Der Facharzt für Plastische Chirurgie bzw. Facharzt für Plastische und Ästhetische
Chirurgie ist ein anerkannter Facharzt. Zum Ausbildungsumfang
gehört die ästhetische Chirurgie, die Rekonstruktive
Chirurgie (=wiederherstellende Chirurgie z. B. nach Unfällen
oder Tumoroperationen), die Verbrennungschirurgie und die Handchirurgie.
Fachärzte für Plastische Chirurgie lernten innerhalb
ihrer 6-jährigen Ausbildung, wie große oder schwierige
Fehlbildungen bzw. Unfallschäden wiederhergestellt werden
können (z. B. Hautschäden nach Verbrennungen beheben,
Ohren aus Knorpelteilen nachbilden, Brustwiederaufbau nach Tumoroperationen,
etc.).
Der Titel "kosmetischer Chirurg,
ästhetischer Chirurg oder Schönheitschirurg" ist
ungeschützt. So mancher Gynäkologe, Dermatologe oder
Allgemeinarzt wechselte sein Praxisschild aus und ersetzte es
durch ein Schild mit dem Titel "ästhetische Chirurgie,
ästhetische Medizin oder Schönheitschirurg".
Jahrelange
Erfahrung in leitender Funktion
Es ist wie in jedem Beruf –
nur jahrelange Erfahrung sorgt für die notwendige Routine
und Sicherheit. Daher achten wir darauf, dass jeder unserer angeschlossenen
Fachärzte mindestens 6 Jahre in leitender Funktion (z. B.
Oberarzt, Chefarzt, etc.) tätig war. Dies sorgt auch dafür,
dass ein Arzt lernt, für eine Abteilung die Verantwortung
zu übernehmen.
Spezialisierung auf Teilbereiche der Ästhetischen Chirurgie
Nicht jeder Arzt kann alle Behandlungen
sehr gut. Daher muss eine Spezialisierung auf die Eingriffe nachgewiesen
werden.
Beratung vom Operateur
Es geht um Sie! Daher muss der Operateur
genau wissen, was Sie sich vorstellen. Dies wird in einem kostenfreien
Beratungstermin mit dem ärztlich machbaren abgeglichen. Entsprechend
kann Ihnen der Operateur auch genau sagen, welche Gefahren, Komplikationen
bzw. Möglichkeiten bestehen, so dass Sie für sich überlegen
können, ob der Eingriff für Sie in Frage kommt. Das
Beratungsgespräch muss frühzeitig erfolgen, so dass
Sie genügend Bedenkzeit haben und alle offenen Fragen vor
der Behandlung klären können. Nur so ist in unseren
Augen eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Patient und
Operateur möglich.
Regelmäßige
Weiterbildung des Operateurs und des Personals
Nichts ist so stetig wie die Veränderung
– daher müssen alle unsere Fachärzte für Plastische Chirurgie eine regelmäßige
Weiterbildung nachweisen. Und das nicht nur für sich –
sondern auch für das Personal.
Vollmitglied
in der Deutschen Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und
Ästhetischen Chirurgen (DGPRÄC – ehemals Vereinigung
der Deutschen Plastischen Chirurgen)
Die Deutsche Gesellschaft der Plastischen,
Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen, kurz DGPRÄC,
ist offizieller Vertreter der deutschen Plastischen Chirurgie
und vertritt die allgemeinen und berufspolitischen Interessen
der Plastischen Chirurgie.
Zweck und Aufgabe der DGPRÄC ist die Entwicklung und Erhaltung
der Plastischen Chirurgie in Deutschland als selbständige
Monospezialität. Dazu gehört:
• Die Förderung der Plastischen Chirurgie in praktischer
und wissenschaftlicher Hinsicht.
• Die Forschung und Entwicklung von Techniken, Methoden
und Fähigkeiten.
• Sicherung und Entwicklung der Ausbildung zum Plastischen
Chirurgen.
• Etablierung von Qualitätsstandards der Plastischen
Chirurgie.
• Weiterbildung zum Facharzt der Plastischen Chirurgie,
was die Qualifizierung der Mitglieder auf breiter Basis ermöglicht.
• Ärztliche Fortbildung von ausgebildeten Fachärzten,
zur Sicherung der Qualität der DGPRÄC-Mitglieder.
Die DGPRÄC ist Mitglied im
internationalen Dachverband der Plastischen Chirurgen, der International
Confederation of Plastic, Reconstructive and Aesthetic Surgery
IPRAS.
Im DGPRÄC gibt es unterschiedliche
Mitgliedsarten. Jeder unsere Fachärzte für Plastische Chirurgie muss Vollmitglied der DGPRÄC
sein.
Hochwertige und moderne OP-Ausstattung
Alle unsere angeschlossenen Fachärzte für Plastische Chirurgie müssen
einen hochwertigen und modernen OP nachweisen. Dies sorgt für
die notwendige Sicherheit, wenn während des Eingriffs eine
Komplikation entstehen würde.
Regelmäßige
Kontrolle der Sicherheitsvorkehrungen
Was nutzen Sicherheitsvorkehrungen,
wenn Sie nicht funktionstüchtig sind? Daher müssen alle
angeschlossenen Partner regelmäßig ihre Sicherheitsvorkehrungen
überprüfen.
Hohe Patientenzufriedenheit
und Qualitätskontrolle
In der Ästhetik geht es nicht
nur um das operative Ergebnis – es geht in unseren Augen
vielmehr darum, dass Sie sich in Ihrer Haut wohler fühlen.
Daher ist für uns eine hohe Patientenzufriedenheit wichtig.
Hierzu müssen bei jedem unserer Partner entsprechende Qualitätskontrollen
nachgewiesen werden.
Dies ist nicht nur im operativen
Bereich so – sondern es geht auch darum, wie z. B. der Operateur
auch außerhalb der Sprechzeiten, z. B. für eventuelle
Komplikationen erreichbar ist, wie schnell auf Anfragen reagiert
wird, dass umfangreiche Nachkontrollen nach der Operation durchgeführt
werden, dass umfangreiche Beratungsgespräche durchgeführt
werden, etc.
Haftpflichtversicherung
auch für Ästhetische Eingriffe
Jeder unserer spezialisierten Fachärzte
muss uns eine Arzthaftpflichtversicherung nachweisen, die auch
ästhetische Eingriffe beinhaltet.
Kostentransparenz
und Inklusiv-Angebote
Oft sitzt der Teufel im Detail.
Sie müssen vor der Operation genau wissen, was im Bereich
Kosten auf Sie zukommt (inkl. Mieder, eventuelle Anästhesiekosten,
etc.).
Einhaltung
gesetzlicher Vorgaben und Verwendung international anerkannter Methoden
Jeder unserer Partner ist verpflichtet,
gesetzliche Vorgaben einzuhalten und unzulässige Werbung
zu unterlassen (z. B. Werbung ohne vorher-nachher-Bilder, unzulässige
Werbeaussagen wie z. B. "Schlanker in 2 Stunden" etc.)
Weiterhin verpflichtet
sich jeder Partner, nur international anerkannte Behandlungsmethoden
zu verwenden, so dass Ihr Risiko möglichst minimiert wird.
All diese Punkte
werden vor Beginn und während der Kooperation durch regelmäßige
Kontrollen überprüft.
Wodurch
unterscheiden sich die Angebote für eine Bruststraffung?
Unsere Behandlungszentren erstellen
Ihnen ein Komplettangebot ohne versteckte Nebenkosten. Oft werden
die Nebenkosten zusätzlich abgerechnet. Diese Nebenkosten
sind z. B.:
Weiterhin ist entscheidend, nach welcher
Operationsmethode behandelt wird und wie groß der Operationsaufwand
ist. Weitere Informationen Kosten
Bruststraffung

Informationsmaterial zum Thema Bruststraffung
Informationshotline und kostenfreier Beratungstermin für Ihre
Bruststraffung: 0800 / 678 45 65
Unsere
spezialisierten Fachärzte für Plastische Chirurgie finden Sie in:
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