|
Augen
lasern - Korrektur der Fehlsichtigkeit mit dem Laser
Das
LASIK-Verfahren zur Korrektur von Kurzsichtigkeit und Weitsichtigkeit

Von Fehlsichtigkeit sind viele Menschen
betroffen. Entweder durch Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit oder Hornhautverkrümmung.
Nicht jedem Menschen ist es angenehm, eine
Brille oder Kontaktlinsen zu tragen. Oft wird dies als unpraktisch oder
störend empfunden. Sei es bei der Arbeit, Sport oder Freizeit.
Eine Möglichkeit, die Fehlsichtigkeit
zu korrigieren ist die Laserbehandlung.
Welche unterschiedlichen
Behandlungsmöglichkeiten gibt es?
Grundsätzlich unterscheidet man
zwischen LASIK-, LASEK/PRK und Monovision.
Die LASIK- und die
PRK/LASEK-Methode kann Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit und Hornhautverkrümmungen
korrigieren. LASIK steht für „Laser in situ Keratomileusis“.
Es bedeutet „Formveränderung im Inneren der Hornhaut
durch Laseranwendung“.
PRK/LASEK steht für
„Laser Epithelial Keratomileusis“Es bedeutet „Formveränderung
der Oberfläche der Hornhaut durch Laseranwendung“. Diese
Methoden gehören zu den fortschrittlichen Techniken mit deren
Hilfe schwächere und mittelstarke Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit
und Hornhautverkrümmungen korrigiert werden können.
Monovision ist eine
spezielle Behandlung für Menschen, die kurzsichtig sind und
für die Nähe (noch) keine Lesebrille benötigen. Durch
Monovision kann die Sehschärfe für die Ferne und Nähe
optimiert werden. Diese neue Methode ist nicht für jeden Menschen
möglich; darum ist eine ausführliche Voruntersuchung notwendig.
Welche Behandlungsmethode
ist für mich geeignet?
Bei einem kostenfreien Vorgespräch
werden Ihnen die unterschiedlichen Behandlungsmethoden erklärt.
Danach werden die wichtigsten individuellen Parameter der Augen
von erfahrenen Optometristen ausgemessen. Dadurch kann festegestellt
werden, ob Sie grundsätzlich für eine Augenlaserkorrektur
geeignet sind und welche Behandlungsmethode für Sie interessant
ist.
Vor der Laserbehandlung ist dann noch
eine vollständige augenheilkundliche Voruntersuchung notwendig.
Dabei wird nochmals überprüft, welche Behandlungsmethode
für Sie die geeigneteste ist. Dabei werden spezielle Augentropfen
verwendet, die einige Zeit ein "verschwommenes Sehen"
und erhöhte Lichtempfindlichkeit bewirken. Daher sollten Sie
zu dieser Behandlung eine Sonnenbrille mitnehmen. Nach der Behandlung
ist keine aktive Teilnahme am Straßenverkehr zulässig.
Daher sollten Sie eine Begleitperson mitnehmen.
Welche Ergebnisse
sind möglich?
Viele Patienten sind überrascht
und sehr glücklich über die guten Resultate die bei Augenlaserbehandlungen
erzielt werden können. Durch die fortschrittlichen und sicheren
Technologien, die bei den Behandlungen eingesetzt werden, kann es
in einigen Fällen sogar möglich sein, dass die Patienten
besser sehen als zuvor mit ihrer Brille oder ihren Kontaktlinsen.
Wie verläuft
der Operationstag?
Eine Begleitperson sollte zur Operation
dabei sein, da Sie nach der Operation nicht aktiv am Straßenverkehr
teilnehmen dürfen. Planen Sie für den gesamten Aufenthalt
in der Klinik ca. 2 Stunden ein.
Das eigentliche Procedere am OP-Tag
sieht folgendermaßen aus:
Vorbereitung der Patienten mit Überschuhen,
OP-Kittel, Haube; das Auge wird örtlich mit Augentropfen betäubt
und die Augenumgebung einschließlich Lider werden desinfiziert.
Während der OP werden Sie gebeten,
eine rot blinkende Lampe zu fixieren. Dies ist notwendig, damit
die Hornhaut nur im Zentrum der Pupille gelasert wird.
Das Auge wird mit einem sterilen Tuch
abgedeckt. Ein Lidsperrer verhindert, dass Sie während der
Operation die Augen zukneift. Die eigentliche OP schmerzt überhaupt
nicht. Sie werden lediglich einen Druck im Auge spüren, wenn
das Auge fixiert wird zum Schneidens des Hornhaut-Lentikels. Die
Dauer der eigentlichen OP beträgt ca. 15 bis 25 min.
Nach der OP werden Sie die Augen eine halbe Stunde geschlossen halten.
Danach wird das Auge an der Spaltlampe nochmals untersucht, um zu
sehen, ob alles in Ordnung ist. Ihr Auge wird für nachts mit
einem durchsichtigen Verband abgedeckt.
Was ist nach
der Operation zu beachten?
Sie erhalten Augentropfen, die Sie
während der ersten Woche regelmäßig tropfen müssen.
In den ersten Stunden nach der Operation tränt ihr Auge und
das Sehen ist verschwommen. Starke Schmerzen sind nicht normal,
ebenso wenig wie eine plötzliche Sehverschlechterung.
Rufen Sie bei starken Schmerzen mit
plötzlicher Sehverschlechterung bei uns an. Achten Sie darauf,
dass beim Waschen oder Duschen kein Wasser in das operierte Auge
gerät und dass Sie nicht am Auge Reiben. Sie sollten das operierte
Auge in der ersten Woche nach der Lasik-Operation nicht reiben und
sich auch nicht schminken.
Nach einer Woche können Sie wieder
vorsichtig reiben. Ihre Augen sollten erhöhten Belastungen,
wie z.B. Schwimmen, Sauna und Tauchen, jedoch erst frühestens
2 Wochen nach der Lasik-Operation ausgesetzt werden. Bereits am
Tag nach der LASIK wird zumeist ein annähernd normales Sehvermögen
erreicht. In den ersten Wochen kommt es noch zu leichten Veränderungen
des Sehvermögens, eine endgültige Stabilität wird
zumeist nach 3-4 Wochen erreicht. Grundsätzlich gilt, dass
die Chance, nach der Operation keine Fernbrille mehr zu benötigen,
desto größer ist, je geringer die Fehlsichtigkeit vor
der LASIK war. Selbst bei optimalem Erfolg (=keine Fernbrille) ist
ab ca. dem 50. Lebensjahr damit zu rechnen, dass eine Lesebrille
notwendig wird, wie diese auch jeder Normalsichtige ab jenem Alter
benötigt.
Ist eine Nachsorge
notwendig?
Uns ist es wichtig, dass Sie auch
nach der Behandlung so gut wie möglich betreut werden. Daher
stehen Ihre Augen auch nach der Behandlung noch ein Jahr lang unter
sorgfältiger Beobachtung und regelmäßiger Kontrolle
durch unser Ärzteteam. Abhängig von der Behandlung werden
Ihre Augen mehrmals von einem Augenarzt kontrolliert.
Was zeichnet
unsere angeschlossenen Fachärzte aus?
Wir garantieren ausdrücklich
keinen Behandlungserfolg. Denn auch bei fachgerechter Indikation
und Behandlung kann die Korrektur in wenigen Einzelfällen nicht
das gewünschte Resultat erzielen. Aber auch nach der Behandlung
möchten wir für Sie da sein.
Wir sind von unserer hohen
Leistungsqualität überzeugt und bieten Ihnen daher über
die gesetzliche Gewährleistung hinaus eine kostenlose Nachbehandlung
bei Augenlaserbehandlungen an. Wir bieten Ihnen eine Garantie von
bis zu 10 Jahren nach der ersten ursprünglich durchgeführten
Operation für eine Nachbehandlung.
Dies bedeutet, dass wir gratis eine
Nachlaserung durchführen, wenn trotz ordnungsgemäßer
Behandlung kein zufriedenstellendes Operationsergebnis erzielt wurde.
Es kann aufgrund des individuell verlaufenden Heilungsprozesses
nach einer durchgeführten Augenlaserbehandlung zu Veränderungen
und Problemen am Auge kommen. Dies tritt nur in den wenigsten Fällen
auf und normalerweise nur im ersten Jahr nach der Operation. Nur
etwa 1,2 % dieser Fälle treten bis nach zwei Jahren nach der
Operation auf.
Korrekturbedarf zu einem späteren
Zeitpunkt, der in Zusammenhang mit der ursprünglichen Behandlung
steht, ist extrem selten. Gleichwohl sind wir bis zu 10 Jahre nach
der Operation – auch für den extrem seltenen Fall –
im Rahmen unserer Garantie für Sie da. Eine solche für
Sie kostenlose Nachlaserung führen wir selbstverständlich
nur durch, sofern es medizinisch möglich und vertretbar ist.
Die Garantie beginnt am Tag
nach der Operation. Ausdrücklich ausgenommen von dieser Garantie
sind Verschlechterungen der Sehstärke, die aufgrund von Augenkrankheiten
oder Verletzungen oder sonstiger Gründe entstanden sind, welche
mit der ursprünglichen Behandlung in keinem Zusammenhang stehen.
Die Garantie umfasst nur Leistungen, die ausschließlich von
CARE Vision oder einem von CARE Vision beauftragten Stellvertreter
erbracht worden sind.
Was kostet
eine Korrektur mit Laser?
Die Kosten sind immer abhängig
vom entstehenden Aufwand und können nur nach einer Untersuchung
genau gesagt werden. In den meisten Fällen bewegt sich der
Kostenaufwand je Auge zwischen EUR 1000,- und EUR 1700,- inkl. aller
Nebenkosten.
Auf Wunsch kann dieser Betrag auch
über unsere Partner finanziert werden.
Sind die Kosten
steuerlich abzugsfähig?
Die Kosten für Augenlaseroperationen
sind genauso wie die Kosten für eine Brille als Krankheitskosten
gemäß § 33 EStG absetzbar. Denn bei Kunden, die
sich dieser Behandlung unterziehen, liegt immer eine Fehlsichtigkeit
und damit eine Krankheit vor.
Daher müssen diese Kosten auch ohne Vorlage eines
amtsärztlichen Attestes als außergewöhnliche Belastung
nach § 33 EStG anerkannt werden.
Wer trägt die Kosten
für die Behandlung?
Die Kosten einer Behandlung
werden von manchen privaten Versicherungsgesellschaften übernommen.
Sie können das am besten bei Ihrer eigenen Krankenkasse erfahren.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten einer
Behandlung nicht.
Allerdings sollten Sie bei mehr als
-10 und/oder +4 Dioptrien, Ihre Versicherung (Privatversicherung
und gesetzliche Krankenkasse) konsultieren. Dann handelt es sich
nämlich um eine medizinische Indikation. Eine Behandlung auf
der Grundlage einer medizinischen Indikation wird darum in der Regel,
ganz oder teilweise, von Ihrem Versicherungsträger übernommen.
Es handelt sich auch um eine medizinische
Indikation, wenn der Unterschied zwischen Ihrem linken und Ihrem
rechten Auge mindestens 4 Dioptrien beträgt.
Unsere spezialisierten Fachärzte
finden Sie in:
|
|